Bewertung von Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte nicht gleichheitswidrig
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 144
- Rechtsprechung, 4312 Wörter
- Seiten 237 -241
- https://doi.org/10.33196/jbl202204023702
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§ 788 ABGB, der die Bewertung von Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte regelt, verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. Es liegt im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers vorzusehen, dass Anpassungen des Wertes von Schenkungen zu Lebzeiten auf den Todeszeitpunkt nach einem Verbraucherpreisindex der Statistik Austria erfolgen. Der Gesetzgeber verfolgt mit dieser Regelung das Ziel, die zu Lebzeiten des Verstorbenen zugewendeten Vermögenswerte möglichst gleichmäßig an die Verhältnisse im Todeszeitpunkt heranzuführen. Dass eine Schenkung unter Lebenden anders als eine Schenkung auf den Todesfall bewertet wird, ist nicht unsachlich, zumal der Geschenknehmer einer Schenkung unter Lebenden bereits vor dem Erbanfall Eigentümer der geschenkten Sache werden und über diese verfügen kann.
- JBL 2022, 237
- § 788 ABGB
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- VfGH, 05.10.2021, G 188/2021
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