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Zuerkennung eines Prozesskostenvorschusses und Gewährung von Verfahrenshilfe
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 144
- Rechtsprechung, 1932 Wörter
- Seiten 259-261
- https://doi.org/10.33196/jbl202204025901
30,00 €
inkl MwStIm Verfahren wegen Ehegattenunterhalts ist bei Beurteilung der Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Prozesskostenvorschusses im Wege einer einstweiligen Verfügung nach § 382 Abs 2 Z 8a EO primär zu prüfen, ob der Unterhaltsberechtigte die Prozesskosten selbst decken kann – und sei es aufgrund seines Anspruchs auf Sonderbedarfsunterhalt. Für den Anspruch auf Prozesskostenvorschuss ist nicht maßgeblich, ob der Unterhaltsberechtigte zunächst Verfahrenshilfe beantragt und bewilligt erhalten hat oder nicht.
- LG Korneuburg, 22.04.2021, 20 R 23/21d
- Öffentliches Recht
- § 382 Abs 1 Z 8 lit a EO
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- JBL 2022, 259
- OGH, 13.09.2021, 10 Ob 26/21b
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- BG Gänserndorf, 02.12.2020, 12 C 278/20b
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