Untersuchungsausschüsse und Datenschutz
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 144
- Aufsatz, 8617 Wörter
- Seiten 201 -211
- https://doi.org/10.33196/jbl202204020101
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Die politische Kontrolle durch parlamentarische Untersuchungsausschüsse steht seit jeher in einem Spannungsverhältnis zu den Anforderungen des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre. Da der Datenschutz mit der seit 2018 geltenden und in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbaren DSGVO eine unionsrechtliche Neuregelung erfahren hat, stellt sich die Frage, welche Konsequenzen sich daraus für die Tätigkeit von Untersuchungsausschüssen ergeben. Im vorliegenden Beitrag wird daher untersucht, ob ein Bundesminister bei der Erfüllung eines Vorlageverlangens eines Untersuchungsausschusses (Art 53 Abs 3 B-VG) der DSGVO unterliegt. Außerdem wird geprüft, ob ein Untersuchungsausschuss des Nationalrates an die DSGVO gebunden ist. Die damit aufgeworfene Frage nach der Bindung der Staatsfunktion Gesetzgebung an die DSGVO beschäftigt bereits den VwGH und den EuGH.
- Baumgartner, Gerhard
- JBL 2022, 201
- Untersuchungsgegenstand
- Bundesminister
- Öffentliches Recht
- Vorlageverlangen (Art 53 Abs 3 B-VG)
- parlamentarische Kontrolle
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Untersuchungsausschuss
- Zivilverfahrensrecht
- Art 53 B-VG
- DSGVO
- VO-UA
- DSG
- sachlicher Anwendungsbereich der DSGVO
- Datenschutz
- InfOG
- Arbeitsrecht
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