Dein Handy, aber nicht deine Daten?
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIRBand 10
- Aufsatz, 3567 Wörter
- Seiten 6 -11
- https://doi.org/10.33196/ziir202201000601
20,00 €
inkl MwSt
Im Oktober 2021 wies die Datenschutzbehörde (DSB) eine Beschwerde wegen einer Auskunftspflichtverletzung betreffend von einem österreichischen Mobilfunkanbieter verarbeitete Verkehrs- und Standortdaten ab. Die DSB hält damit an ihrer Entscheidungspraxis vor Anwendbarkeit der DSGVO fest, der zufolge Standortdaten einer betroffenen Person nicht im Rahmen der Datenkopie gem Art 15 Abs 3 DSGVO zur Verfügung zu stellen und Verkehrsdaten nur im Umfang des Einzelentgeltnachweises gem § 100 TKG 2003 zu beauskunften seien. Die Entscheidung ist nicht rechtkräftig; der betroffene Auskunftswerber hat Bescheidbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben.
- Blocher, Marco
- Beweislast
- § 99 TKG
- Standortdaten
- Art 15 Abs 3 DSGVO
- ZIIR 2022, 6
- § 138 TKG
- Auskunft
- § 167 TKG
- Verkehrsdaten
- Medienrecht
- § 100 TKG
- Art 95 DGSVO
Weitere Artikel aus diesem Heft