Zum Hauptinhalt springen

OGH: Technische Maßnahmen zur Bekämpfung von Urheberverletzungen durch Plattformbetreiber

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Ein Plattformbetreiber spielt zwar bei der Zugänglichmachung von durch Nutzer eingestellte Inhalte eine zentrale Rolle, dies alleine reicht jedoch nicht aus, eine öffentliche Wiedergabe anzunehmen.

Wenn der Betreiber, obwohl er vom Rechtsinhaber darauf hingewiesen wurde, dass ein geschützter Inhalt über seine Plattform rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht wurde, nicht unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen ergreift, um den Zugang zu diesem Inhalt zu verhindern, dann handelt er „in voller Kenntnis der Folgen seines Verhaltens“, nämlich seinen Kunden Zugang zu einem geschützten Werk zu verschaffen.

Der bloße Umstand, dass der Betreiber allgemein Kenntnis von der rechtsverletzenden Verfügbarkeit geschützter Inhalte auf seiner Plattform hat, genügt hingegen nicht, um anzunehmen, dass er mit dem Ziel handelt, den Internetnutzern Zugang zu diesen Inhalten zu verschaffen.

Das informieren von Nutzern durch den Plattformbetreiber sowohl in den AGB als auch bei jedem Upload über das Verbot, rechtsverletzende Inhalte einzustellen, und das Sperren der Accounts bei wiederholen Verstößen sowie das Einrichten von technischen Maßnahmen (Meldebutton, Benachrichtigungsverfahren) lassen den Schluss zu, dass der Plattformbetreiber Urheberrechtsverletzung „glaubwürdig“ und wirksam bekämpft.

Die Verschärfung der Rechtslage in dieser Hinsicht (Stichwort Upload-Filter nach Art 17 der Richtlinie [EU] 2019/790) kann dahinstehen, weil eine Parallelprüfung stattzufinden hat: Demnach ist ein Unterlassungsanspruch nur dann zu bejahen, wenn das beanstandete Verhalten sowohl gegen das alte als auch gegen das neue Recht verstößt; abgesehen davon ist die RL in Österreich (im Entscheidungszeitpunkt) noch nicht umgesetzt.

Amtliche Leitsätze

  • ZIIR 2022, 91
  • YouTube
  • Meldebutton
  • Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen
  • Art 14 EC-RL
  • Online-Videoplattform
  • Art 3 Info-RL
  • § 16 ECG
  • technische Maßnahmen
  • öffentliche Wiedergabe
  • OGH, 17.09.2021, 4 Ob 132/21x, Puls4/YouTube
  • Host-Provider
  • Medienrecht
  • § 18a UrhG
  • Haftungsprivileg
  • Upload-Filter

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!