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De Monte, Janine

LGfZRS Wien: Kein Anspruch auf Entfernung der Aktivierungssperre eines Mobiltelefons nach Ersteigerung

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Wird bei einer Versteigerung Eigentum an einer Sache erworben, hängt der Umfang des Eigentumsrechts von der Beschreibung der Sache im Versteigerungsedikt ab.

Wird im Versteigerungsedikt auf die Aktivierungssperre eines Mobiltelefons hingewiesen, wird ein solches Gerät mit Aktivierungssperre Gegenstand des Eigentumserwerbs.

Der Erwerber des Mobiltelefons ist durch die Aktivierungssperre in seinem Eigentum nicht beeinträchtigt. Er hat daher keinen eigentumsrechtlichen Anspruch auf Entfernung der Aktivierungssperre.

Redaktionelle Leitsätze

  • De Monte, Janine
  • § 156 EO
  • Edikt
  • § 272a EO
  • Kontrahierungszwang
  • Eigentumserwerb
  • Versteigerung
  • LGfZRS Wien, 17.05.2019, 64 R 13/19p, Ersteigerung eines iPhone mit Aktivierungssperre
  • Smartphone
  • ZIIR 2022, 86
  • Eigentumsfreiheitsklage
  • Software
  • Pfandrecht
  • Zwangsversteigerung
  • § 442 ABGB
  • Mobiltelefon
  • § 523 ABGB
  • § 292 ABGB
  • Medienrecht
  • § 278 EO idF BGBl I Nr 100/2018
  • Aktivierungssperre
  • Eigentum

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