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Eigentumsverhältnisse bei großflächiger Bodenverschiebung über langen Zeitraum

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An der Verbindlichkeit der Naturgrenze ist bei nicht im Grenzkataster eingetragenen Grundstücken auch in jenen Fällen festzuhalten, in denen Bodenbewegungen über einen langen Zeitraum hinweg zu einer großflächigen Verschiebung der Erdoberfläche führen, sodass Grenzzeichen sowie für die Naturgrenzen relevante äußere Zeichen und Geländemerkmale in einem größeren Gebiet gegenüber der Mappengrenze verschoben werden.

Bildet die richtige Grenze eine Vorfrage in einem streitigen Verfahren, so ist über sie im Prozess zu entscheiden. Da die Entscheidung über die Vorfrage nicht der Rechtskraft teilhaft wird, schadet es nicht, wenn am Prozess nicht alle Miteigentümer der betroffenen Liegenschaften beteiligt sind.

  • § 412 ABGB
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • OGH, 24.10.2019, 6 Ob 107/19g
  • BG Dornbirn, 10.12.2018, 3 C 1149/18a
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 8 VermG
  • § 411 ZPO
  • JBL 2020, 633
  • LG Feldkirch, 28.03.2019, 1 R 62/19d
  • Arbeitsrecht
  • § 850 ABGB

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