Nachtragsverteilung bei Wegfall eines Verwertungshindernisses
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 142
- Rechtsprechung, 2046 Wörter
- Seiten 648 -650
- https://doi.org/10.33196/jbl202009064801
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Bei Wegfall des Verwertungshindernisses kann auf bisher nicht verwertetes Vermögen des Schuldners im Wege der Nachtragsverteilung zugegriffen werden, und zwar unabhängig davon, ob das Vermögen im früheren Insolvenzverfahren unbekannt war oder wegen eines Verwertungshindernisses nicht verwertet werden konnte. Nur durch rechtskräftige Ausscheidung nach § 119 Abs 5 IO kann eine Transferierung der insolvenzunterworfenen Forderung in das insolvenzfreie Vermögen des Schuldners stattfinden. Es kommt daher nicht darauf an, ob die Forderung gegen den Drittschuldner zum Stichtag tatsächlich einbringlich gewesen wäre oder nicht. Maßgeblich ist allein, dass die (gesamte) Forderung – auf die zum Stichtag Anspruch bestand – nunmehr (zur Gänze) verwertet werden konnte.
- § 138 IO
- Öffentliches Recht
- OGH, 27.02.2020, 8 Ob 146/19g
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- § 119 IO
- Allgemeines Privatrecht
- BG Linz, 03.07.2019, 26 S 157/12d
- Zivilverfahrensrecht
- JBL 2020, 648
- LG Linz, 12.09.2019, 32 R 96/19x
- Arbeitsrecht
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