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Ecker, Julius

Nachbarrechtliche Gefährdungshaftung für Personenschäden?

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Die nachbarrechtliche Haftung nach § 364a ABGB kann grundsätzlich auch Gesundheitsschäden erfassen, die sich aus der Verwirklichung einer von der Anlagengenehmigung gedeckten abstrakten Gefährdung ergeben. Allerdings muss das schädigende Ereignis (oder die schädigende Dauerbelastung) das Kriterium der Ortsunüblichkeit iS von § 364 ABGB erfüllen. Trifft das nicht zu, besteht kein Anlass für eine verschuldensunabhängige Haftung des Anlagenbetreibers.

  • Ecker, Julius
  • OGH, 30.01.2020, 2 Ob 12/19g
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • BG Salzburg, 06.06.2018, 25 C 1435/16z
  • Allgemeines Privatrecht
  • LG Salzburg, 05.10.2018, 53 R 174/18x
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 364a ABGB
  • JBL 2020, 626
  • Arbeitsrecht

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