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Glaser, Severin

Vorgänge des gewöhnlichen Wirtschaftslebens als Tathandlungen der Geldwäscherei

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Übergaben von Bargeld an Dritte mit dem Auftrag, das Geld ins Ausland zu überweisen, sind – ebenso wie derartige Überweisungen selbst – Vorgänge des gewöhnlichen Wirtschaftslebens, die ohne Hinzutreten besonderer Begleitumstände nicht als „Verbergen“ iS des § 165 Abs 1 Fall 1 StGB tatbildlich sind. Der – im Gesetz selbst durch Beispiele erläuterte – Fall 2 des § 165 Abs 1 StGB pönalisiert Handlungen, die eine die Herkunft der kontaminierten Vermögensbestandteile betreffende Wahrheitspflicht verletzen.

  • Glaser, Severin
  • JBL 2020, 650
  • OGH, 23.03.2020, 11 Os 11/20g
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • LG Wiener Neustadt, 05.09.2019, 49 Hv 14/19g
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 165 StGB
  • Arbeitsrecht

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