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Heft 9, September 2020, Band 142
Vorgänge des gewöhnlichen Wirtschaftslebens als Tathandlungen der Geldwäscherei
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 142
- Rechtsprechung, 2768 Wörter
- Seiten 650-653
- https://doi.org/10.33196/jbl202009065001
30,00 €
inkl MwStÜbergaben von Bargeld an Dritte mit dem Auftrag, das Geld ins Ausland zu überweisen, sind – ebenso wie derartige Überweisungen selbst – Vorgänge des gewöhnlichen Wirtschaftslebens, die ohne Hinzutreten besonderer Begleitumstände nicht als „Verbergen“ iS des § 165 Abs 1 Fall 1 StGB tatbildlich sind. Der – im Gesetz selbst durch Beispiele erläuterte – Fall 2 des § 165 Abs 1 StGB pönalisiert Handlungen, die eine die Herkunft der kontaminierten Vermögensbestandteile betreffende Wahrheitspflicht verletzen.
- Glaser, Severin
- JBL 2020, 650
- OGH, 23.03.2020, 11 Os 11/20g
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- LG Wiener Neustadt, 05.09.2019, 49 Hv 14/19g
- Zivilverfahrensrecht
- § 165 StGB
- Arbeitsrecht
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