Zum Hauptinhalt springen

Entfall von Pflegeleistungen gegenüber Eltern als Erwerbsschaden

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Für den Ersatz von Pflegeleistungen, die der Kläger seinen pflegebedürftigen Eltern in Folge des Unfalls nicht erbringen konnte, müssen insgesamt hinreichende Zurechnungsmomente vorhanden sein, die eine Verpflichtung des Schädigers zur Leistung von Schadenersatz sachgerecht erscheinen lassen. Der alleinige Umstand, dass der Kläger seine Eltern nicht im gemeinsamen Haushalt, sondern in einem von ihnen alleine bewohnten Haus pflegte, steht dem Zuspruch von Schadenersatz nicht entgegen. Da sich die (grundsätzliche) Verpflichtung zur Beistandsleistung aus dem Gesetz ergibt, liegt die Bejahung des Anspruchs sogar näher als bei einer bloßen Haushaltsgemeinschaft ohne eine auch familienrechtlich anerkannte Nahebeziehung.

  • § 1327 ABGB
  • OGH, 24.06.2021, 2 Ob 43/21v
  • § 137 Abs 1 ABGB
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • LG Innsbruck, 01.09.2020, 12 Cg 108/19s
  • Zivilverfahrensrecht
  • OLG Innsbruck, 09.12.2020, 4 R 147/20d
  • JBL 2022, 43
  • Arbeitsrecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!