EuGH C 625/21 Gupfinger: Keine Anwendung auf echte FX-Kreditverträge.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBABand 71
- Rechtsprechung des OGH, 1151 Wörter
- Seiten 299 -300
- https://doi.org/10.47782/oeba202304029901
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§§ 879, 983, 989, 917b, 1000 ABGB; Art 5, 6 Klausel-RL. Lässt sich ein FX-Kreditnehmer den Kreditbetrag in Euro statt in FX auszahlen, tritt zum Kreditvertrag ein (entgeltlicher) Geldwechselvertrag hinzu („Trennungsmodell“). Wäre dieser Geldwechselvertrag unwirksam, fiele der FX-Kreditvertrag nicht automatisch weg, sondern der Kreditnehmer müsste sich die von ihm in fremder Währung zu leistenden Beträge dann - nicht notwendigerweise beim Kreditgeber - selbst beschaffen. Aus der bisherigen Rsp des EuGH ergibt sich nicht, dass dieses, vom OGH in stRsp angewendete „Trennungsmodell“ unzulässig ist. Auch das Urteil des EuGH C 625/21 Gupfinger Einrichtungsstudio hat keinen Bezug dazu.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- oeba-Slg 2023/2904
- OGH, 25.01.2023, 7 Ob 223/22b
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