EuGH: Irreführende Werbung über Energieverbrauch von Staubsaugern
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIRBand 7
- Judikatur, 6052 Wörter
- Seiten 193 -202
- https://doi.org/10.33196/ziir201902019301
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Es stellt keine irreführende Unterlassung iSv Art 7 RL 2005/29/EG (UGP-RL) dar, wenn dem Verbraucher die Informationen über die Testbedingungen, die zu der auf dem Energieetikett von Staubsaugern angegebenen Einstufung geführt haben, vorenthalten werden.
Im Vertrieb von Staubsaugern dürfen nach Anh II der Delegierten VO (EU) 665/2013 iVm Art 3 Abs 1 lit b RL 2010/30/EU keine ergänzenden Etiketten verwendet werden, die die Informationen auf dem Energieetikett wiederholen oder präzisieren, wenn dies beim Verbraucher zu Irreführung oder Unklarheit hinsichtlich des Energieverbrauchs führen könnte.
Redaktionelle Leitsätze
- Thiele, Clemens
- RL 2010/30/EU
- Geschäftspraktiken, unlautere
- VO (EU) 2017/1369
- Energieklasse-Etikett
- Unterlassung, irreführende
- ZIIR 2019, 193
- Art 2 lit d; 3 Abs 4; 7 Abs 1 RL 2005/29/EG
- Anbringung weiterer Symbole
- Medienrecht
- Verbraucherschutz
- fehlende Klarstellung für Messbedingungen der Energieeffizienz
- EuGH, 25.07.2018, C-632/16, Dyson u. a./BSH Home Appliances
- Delegierte Verordnung (EU) 665/2013
- Einzelhandelsverkauf von Staubsaugern
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