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EuGH: Medienprivileg für Blogger

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZIIRBand 7
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
4596 Wörter, Seiten 175-181

20,00 €

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Die Aufzeichnung von Polizeibeamten in einer Polizeidienststelle auf Video während der Aufnahme einer Aussage und die Veröffentlichung des so aufgezeichneten Videos auf einer Video-Website, auf der die Nutzer Videos versenden, anschauen und teilen können, fällt in den Anwendungsbereich der Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG.

Art 9 der Richtlinie 95/46 ist dahin auszulegen, dass obige Aufzeichnung und obiges Verbreiten der Videos eine Verarbeitung personenbezogener Daten allein zu journalistischen Zwecken im Sinne dieser Bestimmung darstellen kann, sofern aus diesem Video hervorgeht, dass diese Aufzeichnung und diese Veröffentlichung ausschließlich zum Ziel hatten, Informationen, Meinungen oder Ideen in der Öffentlichkeit zu verbreiten.

Amtliche Leitsätze

  • Thiele, Clemens
  • Blogger
  • EuGH, 14.02.2019, C-345/17, Buivids
  • ZIIR 2019, 175
  • Art 9 RL 95/46/EG
  • Datenverarbeitung zu journalistischen Zwecken
  • Schutz der Privatsphäre
  • Medienrecht
  • Art 3 RL 95/46/EG
  • Videoaufzeichnung

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