Zum Hauptinhalt springen

Eventualantrag auf Umdeutung in eine Klage im Falle der Unzulässigkeit des außerstreitigen Rechtswegs

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Ein vertraglicher Anspruch auf Zuhaltung des Mietvertrags und Fortsetzung des Verfahrens als streitiges Verfahren kann unter der aufschiebenden Bedingung erhoben werden, dass das Gericht den außerstreitigen Rechtsweg für den Antrag verneint. Für die Beurteilung der Zulässigkeit des außerstreitigen Rechtswegs für den aufrechten (Haupt-)Antrag ist ein nur bedingt geltend gemachter Anspruchsgrund unbeachtlich.

  • § 47 AußStrG
  • § 37 MRG
  • OGH, 21.12.2017, 5 Ob 174/17z, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
  • Miet- und Wohnrecht
  • LG Wiener Neustadt, 19 R 28/17d
  • WOBL-Slg 2019/32

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!