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Verpflichtung des Vermieters zum Anbieten eines angemessenen Ersatzgeschäftslokals

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Auch bei einem unverhältnismäßig niedrigem Mietzins ist eine Eigenbedarfskündigung keineswegs ausgeschlossen: Die Vermieterin hat es in der Hand, den Mietern das Ersatzobjekt für einen ähnlich günstigen Mietzins anzubieten. Für ein aufgekündigtes Geschäftslokal ist nämlich ein angemessener Ersatz zu leisten, worunter ein im Wesentlichen gleichwertiges Objekt zu verstehen ist, das dem Mieter eine Fortsetzung der Betriebstätigkeit unter etwa den gleichen Bedingungen ermöglicht und für das kein wesentlich höherer Mietzins zu entrichten wäre. Andernfalls ist das angebotene Ersatzobjekt nicht angemessen und die Kündigung ist aufzuheben.

  • WOBL-Slg 2019/31
  • OGH, 26.04.2018, 6 Ob 59/18x
  • § 32 MRG
  • LG Wels, 23 R 139/17f
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 30 MRG
  • BG Gmunden, 3 C 193/16t

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