Zum Hauptinhalt springen
Etzersdorfer, Ingmar

Pflicht der Eigentümergemeinschaft zur Wiederherstellung eines im Zuge von Erhaltungsarbeiten entfernten Bodenbelags auf einem Flachdach

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Ein Flachdach, das in die Ermittlung der Nutzwerte eingeflossen und nach dem Wohnungseigentumsvertrag Wohnungseigentumsobjekten zugeordnet ist, ist entweder Teil des Wohnungseigentumsobjekts oder Zubehör-Wohnungseigentum, je nachdem, ob es baulich mit den Wohnungseigentumsobjekten verbunden ist oder nicht. In beiden Fällen kommen dem Wohnungseigentümer das ausschließliche Nutzungsrecht und damit auch das Recht zur Gestaltung zu. Das Aufbringen eines Bodenbelags auf dem Flachdach begründet keine nach § 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002 relevante Inanspruchnahme von allgemeinen Teilen der Liegenschaft, sondern entspricht der Nutzung der einer Zwischendecke eigenen Tragefunktion und ist damit der Ausgestaltung innerhalb des eigenen (Zubehör-)Wohnungseigentumsobjekts vergleichbar.

Ist die Entfernung eines vom Wohnungseigentümer auf dem Flachdach angebrachten Belags zur Behebung eines ernsten Schadens iSd § 28 Abs 1 Z 1 WEG 2002 nötig, fällt nicht nur die bloße Schadensbehebung, sondern die gesamte Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands in die Zuständigkeit der Gemeinschaft.

  • Etzersdorfer, Ingmar
  • § 16 WEG
  • BG Josefstadt, 17 Msch 30/14t
  • § 2 WEG
  • Miet- und Wohnrecht
  • OGH, 13.03.2018, 5 Ob 15/18v, Zurückweisung des Revisionsrekurses
  • § 28 WEG
  • WOBL-Slg 2019/34
  • LGZ Wien, 40 R 92/17a

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!