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Pesek, Reinhard

Zwingende Erhaltungspflicht des Vermieters nach § 1096 ABGB bei einer Gesundheitsgefährdung des Mieters?

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Im Schrifttum ist die Auffassung vorherrschend, der Vermieter sei im Rahmen seiner Erhaltungspflicht nach § 1096 Abs 1 Satz 1 ABGB zwingend verpflichtet, die Vorgaben des § 7a Elektrotechnikverordnung 2002 (ETV 2002) umzusetzen. Nach dieser Norm ist sicherzustellen, dass die elektrische Anlage des Mietobjekts den Bestimmungen des Elektrotechnikgesetz 1992 (ETG 1992) entspricht, und es ist zum Schutz der körperlichen Integrität des Mieters ein Fehlerstrom-Schutzschalter („FI-Schalter“) zu installieren. Der folgende Beitrag arbeitet heraus, dass diese Literaturmeinung zu undifferenziert ist, und beleuchtet die damit in engem thematischen Zusammenhang stehende Frage, ob dem Vermieter die Beseitigung einer gesundheitsgefährdenden Gebrauchsbeeinträchtigung stets obliegt. Dabei wird auch auf die in der Rsp mitunter anzutreffende Aussage eingegangen, wonach erhaltungsrechtliche Pflichten des Vermieters von vornherein nicht abdingbar sein sollen, soweit „Fragen der Gesundheitsgefährdung“ betroffen sind.

  • Pesek, Reinhard
  • Vertragsauslegung
  • Erhaltung
  • Mangel
  • § 879 ABGB
  • § 1096 ABGB
  • außerordentliche Kündigung
  • § 1293 ABGB
  • Gesundheitsstandards
  • Modernisierungspflicht
  • Dispositionsbefugnis
  • Wohnraum
  • wichtiger Grund
  • Gewährleistung
  • WOBL 2019, 77
  • Preisminderung
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  • § 3 MRG
  • § 1304 ABGB
  • § 914 ABGB
  • § 1 ETG
  • Zinsminderung
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  • Warnpflicht
  • § 1117 ABGB
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  • Elektrotechnikverordnung (ETV)
  • Miet- und Wohnrecht
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  • § 6 MRG
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  • § 1090 ABGB
  • Gebrauchsbeeinträchtigung
  • Gesundheitsschädlichkeit
  • § 4 ETG
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  • Aufklärungspflicht
  • § 932 ABGB
  • Vertragsauflösung
  • § 928 ABGB
  • § 922 ABGB
  • zwingendes Recht

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