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Pesek, Reinhard

Unbrauchbarkeit einer Wohnung wegen mangelhafter elektrischer Anlage

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Voraussetzung der Unbrauchbarkeit einer Wohnung wegen Mängeln der elektrischen Anlage ist eine von dieser Anlage ausgehende Gefährlichkeit. Der Umstand, dass die Anlage iSd § 7a ETV 2002 nicht dem ETG entspricht oder der Vermieter seiner Dokumentationspflicht insoweit nicht nachgekommen ist, lässt diese Gefährlichkeit vermuten. Dem Vermieter steht es offen, im Einzelfall zu beweisen, dass von der Anlage keine Gefährdung ausgeht. Auf das Kriterium der älteren Rsp, dass die Mängel der Anlage solche sein müssten, die den Energieversorger iSd § 9 Abs 4 ETG verpflichten, die Anlage sofort abzustellen, ist seit Inkrafttreten des § 7a ETV 2002 nicht mehr abzustellen.

  • Pesek, Reinhard
  • BG Fünfhaus, 10 Msch 31/15w
  • § 1096 ABGB
  • § 3 MRG
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 7a ETV
  • WOBL-Slg 2019/28
  • § 15a MRG
  • LGZ Wien, 39 R 134/17w
  • OGH, 18.07.2018, 5 Ob 66/18v
  • § 1097 ABGB

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