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Grundabtretung für Verkehrsflächen; Nutzungsvereinbarung über die abgetretene Grundfläche; Bauauftrag zur Räumung von „Gehölzen und Materialien“
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 22
- Rechtsprechung, 75 Wörter
- Seiten 13-13
- https://doi.org/10.33196/bbl201901001301
20,00 €
inkl MwStWurde die Räumungsverpflichtung für eine Fläche durch eine zivilrechtliche Nutzungsvereinbarung zeitlich aufgeschoben, kann diese Nutzung (hier: als Hausgarten) nicht mittels Bescheid widerrufen werden. Eine solche Vereinbarung muss zivilrechtlich beendet werden.
Auch die Erteilung eines Bauauftrages zur Räumung der abgetretenen Grundfläche von „Gehölzen und Materialien“ ist nach der nö BauO nicht vorgesehen. Die Räumungsverpflichtung ergibt sich bereits aus dem rechtskräftigen Abtretungsbescheid.
- Nutzungsvereinbarung über die abgetretene Grundfläche
- LVwG Nö, 04.09.2018, LVwG-AV-741/001-2018
- BBL-Slg 2019/4
- Bauauftrag zur Räumung von „Gehölzen und Materialien“
- Grundabtretung für Verkehrsflächen
- Baurecht
- § 12 Abs 3 nö BauO
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