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Vereinsgebäude; Immissionen; Nachbarn; Parteistellung

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Bei der Frage, ob Nachbarn durch ein Bauvorhaben in ihren subjektiv-öffentlichen Rechten beeinträchtigt werden können, handelt sich um eine Prognoseentscheidung.

In die Beurteilung der Auswirkungen eines Bauvorhabens müssen auch die vom Bauwerk bloß mittelbar bewirkten Lärmbelastungen einbezogen werden.

Zu berücksichtigen ist daher auch eine mögliche intensivere Nutzung des (geplanten) überdachten Außenbereichs des Vereinsgebäudes im Hinblick auf die Verbotsbestimmungen zum Nichtraucherschutz in Räumen gemäß §§ 12 ff Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG).

  • LVwG Oö, 27.08.2018, LVwG-151726/6/JS/CJ ua
  • BBL-Slg 2019/8
  • Parteistellung
  • Immissionen
  • Nachbarn
  • Baurecht
  • Vereinsgebäude
  • § 31 Abs 2 Z 1 oö BauO

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