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Hausdurchsuchung oder Amtshilfe – was für eine Frage? Hausdurchsuchung!

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 8
Inhalt:
Aktuelle Gesetzesvorhaben
Umfang:
3157 Wörter, Seiten 461-465

20,00 €

inkl MwSt

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Das Bundesgesetz, mit dem das Polizeiliche Staatsschutzgesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975 und das Tilgungsgesetz 1972 geändert werden, wurde beschlossen und tritt mit 1.12.2021 in Kraft. Im Mittelpunkt dieses Gesetzes steht die Reform des Polizeilichen Staatsschutzes, im Mittelpunkt des Begutachtungsverfahrens stand der Vorschlag eines § 112a StPO. Die Proteste haben Wirkung gezeigt und eine Neuformulierung des § 112a StPO nach sich gezogen, die letztlich ein völliges Abgehen von der bisherigen Rechtslage bedeutet. Dem soll der folgende Beitrag vor allem gewidmet sein. Wenn die Reform des Staatsschutzes auch dem Vertrauensaufbau für einen Informationsaustausch mit ausländischen Nachrichtendiensten dienen soll, dann scheitert dieses Vorhaben allein schon wegen der Reform des § 112a StPO. Wenn mit dieser Reform Kommunikationsprobleme gelöst werden sollen, bestehen Zweifel, ob das mit diesem Gesetz gelungen ist. Es wurde auch – wie geplant – die Strafdrohung des § 256 StGB erhöht.

  • Tipold, Alexander
  • § 76 StPO
  • BVT-Reform
  • geheimer Nachrichtendienst zum Nachteil Österreichs
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 155 StPO
  • § 256 StGB
  • Sicherstellung in Behörden
  • JST 2021, 461
  • § 112a StPO

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