Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

JST

Journal für Strafrecht

Heft 5, Oktober 2021, Band 8

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 2312-1920

40,00 €

inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download

Inhalt der Ausgabe

S. 461 - 465, Aktuelle Gesetzesvorhaben

Tipold, Alexander

Hausdurchsuchung oder Amtshilfe – was für eine Frage? Hausdurchsuchung!

Das Bundesgesetz, mit dem das Polizeiliche Staatsschutzgesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975 und das Tilgungsgesetz 1972 geändert werden, wurde beschlossen und tritt mit 1.12.2021 in Kraft. Im Mittelpunkt dieses Gesetzes steht die Reform des Polizeilichen Staatsschutzes, im Mittelpunkt des Begutachtungsverfahrens stand der Vorschlag eines § 112a StPO. Die Proteste haben Wirkung gezeigt und eine Neuformulierung des § 112a StPO nach sich gezogen, die letztlich ein völliges Abgehen von der bisherigen Rechtslage bedeutet. Dem soll der folgende Beitrag vor allem gewidmet sein. Wenn die Reform des Staatsschutzes auch dem Vertrauensaufbau für einen Informationsaustausch mit ausländischen Nachrichtendiensten dienen soll, dann scheitert dieses Vorhaben allein schon wegen der Reform des § 112a StPO. Wenn mit dieser Reform Kommunikationsprobleme gelöst werden sollen, bestehen Zweifel, ob das mit diesem Gesetz gelungen ist. Es wurde auch – wie geplant – die Strafdrohung des § 256 StGB erhöht.

S. 466 - 468, Aktuelle Gesetzesvorhaben

Tipold, Alexander

Unbare Zahlungsmittel – Anpassungen an die Richtlinie (EU) 2019/713

Bis zum 31.5.2021 ist die Richtlinie (EU) 2019/713 umzusetzen; ein entsprechender Ministerialentwurf liegt nunmehr vor. Die vorgeschlagenen Änderungen sind somit im Wesentlichen fremdbestimmt: Unbare Zahlungsmittel werden neu definiert, Strafdrohungen erhöht, neue Qualifikationen geschaffen. Es entstehen aber Wertungswidrigkeiten, so dass man sich fragen muss, ob man nicht weitgehend ein neues System der Strafdrohungen schaffen muss. Dafür wäre angesichts der politischen Verhältnisse derzeit allerdings ein schlechter Zeitpunkt.

S. 469 - 479, Aufsatz

Memmer, Michael

Selbstmord, Beihilfe zum Selbstmord und Tötung auf Verlangen – von der Constitutio Criminalis Carolina zum StGB 1974

Mit der Entscheidung des VfGH vom 11.12.2020 zur teilweisen Verfassungswidrigkeit der Mitwirkung am Selbstmord rückte § 78 StGB und auch dessen Geschichte wieder in das Zentrum der Aufmerksamkeit. Will man der Entwicklung der strafrechtlichen Verfolgung des Selbstmords in Österreich nachgehen, führt dies weit zurück in die Vergangenheit.

S. 480 - 486, Aufsatz

Neuhofer, Magdalena

Update: Strafrechtliche Aspekte zum Missbrauch von Selbsttests, Impfpass und Grünem Pass

In den vergangenen Monaten wurden seitens der Bundesregierung kontinuierlich Öffnungsschritte gesetzt. Diese Lockerungen gehen in der Regel mit bestimmten Vorgaben einher. So ist nur nach einem Vorweisen der allgemein bekannten „3G“ (getestet, geimpft oder genesen) der Zutritt zu verschiedenen Örtlichkeiten und die Inanspruchnahme verschiedener Dienstleistungen wieder möglich. Zur Erbringung entsprechender Nachweise wurden auch neue Möglichkeiten geschaffen, wie zB Selbsttests. Dass diese ein Einfallstor für mögliche Schummeleien bieten, ist kein Geheimnis. Ob solche Handlungen schließlich eine strafrechtliche Relevanz besitzen, soll im folgenden Beitrag untersucht werden.

S. 487 - 492, Aufsatz

Schiesbühl, Julia

Parallel geführte strafrechtliche Ermittlungsverfahren und parlamentarische Untersuchungsausschüsse

Während das Strafverfahren die strafrechtliche Verantwortlichkeit klären soll, dient der parlamentarische Untersuchungsausschuss der Feststellung der politischen Verantwortlichkeit. Mit diesem Beitrag sollen die Grundlagen und Besonderheiten der beiden Verfahrensarten aufgezeigt werden sowie ihr gegenseitiger Einfluss und wechselseitiges Zusammenspiel. Es wird außerdem ein kurzer Exkurs zu aktuellen Diskussionen rund um die Verfahren vorgenommen.

S. 493 - 499, Aufsatz

Benedikt, Lisa-​Marie

Stealthing als Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung?

Der Begriff Stealthing (engl: „to stealth“ für verheimlichen) beschreibt die abredewidrige, heimliche Kondomentfernung vor oder während des einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs und die anschließende ungeschützte (Re-)Penetration. In Fällen von Stealthing erfolgt der Geschlechtsverkehr einvernehmlich, aber unter der Bedingung, dass der penetrierende Partner ein Kondom benützt. Fraglich ist, ob beim Stealthing die Einwilligung in den Sexualakt insgesamt entfällt, wenn der Stealther über die zur notwendigen Bedingung gemachte Kondombenutzung täuscht, womit eine Strafbarkeit nach § 205a StGB im Raum steht. Vor diesem Hintergrund soll im Folgenden die strafrechtliche Relevanz des sog Stealthing untersucht werden.

S. 500 - 505, Aufsatz

Sautner, Lyane

Parallel Justice – Eine Alternative zur Befriedigung der Genugtuungsinteressen von Opfern im Strafverfahren? Zugleich eine Besprechung der Monografie „Strafprozessuale Rechte des Verletzten in der Europäischen Union“ von Johann...

Die Integration des Opfers in den Strafprozess wirft die Frage auf, von welchen Interessen die verfahrensrechtliche Subjektstellung des Opfers getragen ist. Eine (auch) an den Genugtuungsbedürfnissen von Opfern orientierte Strafrechtspflege steht im Verdacht, dem überwundenen Vergeltungsdenken Vorschub zu leisten. Der vorliegende Beitrag diskutiert, ob der Strafprozess der geeignete Ort ist, den Genugtuungsbedürfnissen von Opfern zu begegnen. Er setzt sich dazu mit dem Vorschlag einer Parallel Justice für Opfer auseinander.

S. 506 - 510, Aufsatz

Raffeiner, Andreas

Der Pfunderer Prozess – Ein politischer Mord oder ein unglückseliger Zufall?

Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Strafprozess, der infolge einer 1956 im Südtiroler Ort Pfunders geschehenen folgenschweren Rauferei stattfand, und analysiert dessen Ungereimtheiten.

S. 511 - 512, Judikatur

Zellenfenster als Bestandteil der kritischen Infrastruktur; § 143 Abs 1 StGB als kumulatives Mischdelikt

Bei der Vergitterung des Zellenfensters einer Justizanstalt handelt es sich um einen wesentlichen Bestandteil kritischer Infrastruktur nach § 74 Abs 1 Z 11 StGB, weil deren Beschädigung (etwa durch Öffnung von Schweißnähten) geeignet ist, deren Funktionsfähigkeit zumindest abstrakt zu beeinträchtigen und eine abstrakte Gefährdung der öffentlichen Sicherheit – etwa durch Übergabe eines gefährlichen Gegenstands – hervorzurufen.

Bei den Varianten des § 143 Abs 1 StGB handelt es sich um kumulative Qualifikationsmerkmale, sodass Wahlfeststellungen unzulässig sind und eine unrichtige Subsumtion unter eine der beiden jedenfalls Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 10 StPO begründet.

S. 512 - 513, Judikatur

Gesetzmäßige Ausführung der Mängelrüge

Die Mängelrüge gem § 281 Abs 1 Z 5 StPO ist nur dann gesetzmäßig ausgeführt, wenn sie die Gesamtheit der Entscheidungsgründe berücksichtigt.

Die Ableitung der Feststellungen zur subjektiven Tatseite aus dem objektiven Tatgeschehen ist unter dem Aspekt der Begründungstauglichkeit nicht zu beanstanden.

S. 513 - 515, Judikatur

Hollaender, Adrian Eugen

Fragenrüge im Geschworenenverfahren

Wenn die Obfrau der Geschworenen nicht die Fragen, sondern bloß deren numerische Bezeichnung verliest, ist das Urteil – trotz Relativitätserfordernis des entsprechenden Nichtigkeitsgrundes – aufzuheben.

S. 515 - 519, Judikatur

Jugendliche, notwendige Verteidigung, Bestellung eines Verfahrenshelfers, Recht auf Wahlverteidiger

Ein Jugendlicher muss nach § 39 Abs 1 Z 2 JGG im Verfahren wegen eines Vergehens von einem Verteidiger vertreten sein, wenn nach Einlangen eines Berichts (§ 100 StPO) weitere Ermittlungen in Auftrag gegeben werden. Unter Bericht ist nicht nur der Abschlussbericht zu verstehen.

Trotz notwendiger Verteidigung ist § 39 Abs 4 erster Satz JGG zu beachten, wonach der Beschuldigte und sein gesetzlicher Vertreter in die Verteidigerbestellung einzubinden sind (Recht auf eigene Wahl des Verteidigers im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten).

S. 519 - 521, Judikatur

Viechtbauer, Laura

Grenzen der Entscheidungsbefugnis des Gerichts bei Bestellung eines Sachverständigen im Ermittlungsverfahren

Verlangt der Beschuldigte gem § 126 Abs 5 StPO die Bestellung eines Sachverständigen im Rahmen gerichtlicher Beweisaufnahme, hat das Gericht die Zweckmäßigkeit der Beweisaufnahme nicht zu prüfen. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen hat das Gericht einen Sachverständigen daher auch dann mit der Gutachtenserstellung zu beauftragen, wenn es der Ansicht ist, dem Gutachten werde ein Beweiswert (vgl § 55 Abs 2 Z 2 StPO) nicht zukommen.

S. 522 - 522, Judikatur

Suchtgift, Kokain, Kokainhydrochlorid, Reinsubstanz, Base, Salz, Zusammenrechnungsgrundsatz

Die Reinsubstanz „Kokain.HCl“ entspricht nicht der in der SGV genannten Substanz „Kokain“. Denn gem § 2 SGV bezieht sich die Grenzmenge der Substanz „Kokain“ nur auf die Base, nicht aber auf ein Salz dieses Suchtgifts.

S. 522 - 523, Judikatur

Suchtgifthandel, Gewerbsmäßigkeit, tatbestandliche Handlungseinheit, zwei solche Taten

Wenn ein Täter sukzessiv jeweils für sich die Grenzmenge nicht übersteigende Suchtgiftmengen im Rahmen einer – nur infolge Zusammenrechnung die Überschreitung (insgesamt eines 25-Fachen) der Grenzmenge erreichenden – tatbestandlichen Handlungseinheit verkauft, verwirklicht er nur eine Tat. Daher hatte der Angeklagte zu keinem der Begehungszeitpunkte „bereits zwei solche“ (nach § 28a Abs 1 5. Fall SMG zu beurteilende) Taten begangen, weshalb die Gewerbsmäßigkeitsqualifikation nach § 28a Abs 2 Z 1 SMG nicht anwendbar ist.

S. 523 - 524, Judikatur

Suchtgifthandel, Gewerbsmäßigkeit, Einziehung von Suchtgift

Die Gewerbsmäßigkeitsqualifikation nach § 28a Abs 2 Z 1 SMG verlangt (ua) die Absicht des Täters, sich durch die wiederkehrende Begehung von Taten nach § 28a Abs 1 SMG längere Zeit hindurch ein den Voraussetzungen des § 70 Abs 2 StGB entsprechendes Einkommen zu verschaffen, die jeweils für sich allein in Bezug auf eine die Grenzmenge (§ 28b SMG) übersteigende Suchtgiftquantität begangen werden.

Unter Suchtmittel iSd § 34 Abs 1 SMG sind Suchtgifte (§ 2 SMG) und psychotrope Stoffe (§ 3 SMG) zu verstehen (§ 1 Abs 2 SMG), sodass deren Einziehung Sachverhaltsannahmen zu ihrer eine Einordnung unter eine dieser beiden Kategorien ermöglichenden Beschaffenheit erfordert.

S. 525 - 526, Judikatur

Elektronisch überwachter Hausarrest – Prognose der Wahrscheinlichkeit einer bedingten Entlassung

Bei der Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung ist jeweils von den Umständen des Einzelfalls auszugehen. Das Schwergewicht liegt in der Regel nicht im Rechtsbereich (wo eine Spruchpraxis hilfreich sein kann), sondern im Tatsachenbereich, nämlich welche positiven und negativen Faktoren für eine zukünftige Prognoseentscheidung vorliegen und wie sie im Einzelfall zu gewichten sind.

S. 526 - 527, Judikatur

Elektronisch überwachtem Hausarrest – Widerruf

Förmliche Abmahnungen wegen zwei Verstößen gegen Bedingungen und Auflagen begründen mangelnde Paktfähigkeit und führen zum Widerruf der Vollzugsform.

S. 526 - 526, Judikatur

Vollzugsortsänderung

Bei der Verbüßung mehrerer Freiheitsstrafen ist für die Frage der Zuständigkeit die noch offene Strafzeit (§ 1 Z 5 StVG) aus allen gerichtlichen Urteilen zum Zeitpunkt des Beginns der Strafhaft ausschlaggebend.

S. 527 - 528, Judikatur

Säumnisbeschwerde, Entscheidungsformen im StVG

Eine Säumnisbeschwerde kann erst dann erhoben werden, wenn die Vollzugsbehörde die Sache nicht innerhalb von sechs Monaten, wenn gesetzlich eine kürzere oder längere Entscheidungsfrist vorgesehen ist, innerhalb dieser entschieden hat. Auch eine formlose Mitteilung stellt eine, dem Anstaltsleiter, zurechenbare Entscheidung iS des § 22 Abs 3 iVm §§ 120 Abs 1, 121 Abs 1 StVG dar, zumal Entscheidungen der Vollzugsbehörden (abgesehen von gesetzlich definierten Ausnahmen, die gegenständlich nicht vorliegen) ohne förmliches Ermittlungsverfahren (§§ 37 ff AVG) und ohne Bescheid zu erlassen sind.

S. 532 - 532, Judikatur

Bezugspunkt des Vorteils

S. 533 - 533, Judikatur

Zur Zuständigkeit im VbVG

Weitere Hefte aus dieser Zeitschrift

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

JSTN
Heft 3, Juni 2023, Band 10
eJournal-Heft

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

JST
Heft 3, Juni 2022, Band 9
eJournal-Heft

40,00 €

40,00 €

JSTN
Heft 2, April 2022, Band 9
eJournal-Heft

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

JST
Heft 3, Mai 2021, Band 8
eJournal-Heft

40,00 €

JSTN
Heft 2, März 2021, Band 8
eJournal-Heft

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

JST
Heft 4, Juli 2020, Band 7
eJournal-Heft

40,00 €

JSTN
Heft 4, Juli 2020, Band 7
eJournal-Heft

40,00 €

JST
Heft 3, Mai 2020, Band 7
eJournal-Heft

40,00 €

40,00 €

JSTN
Heft 2, März 2020, Band 7
eJournal-Heft

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

JSTN
Heft 4, Juli 2019, Band 6
eJournal-Heft

40,00 €

JST
Heft 4, Juli 2019, Band 6
eJournal-Heft

40,00 €

JST
Heft 3, Mai 2019, Band 6
eJournal-Heft

40,00 €

JSTN
Heft 2, März 2019, Band 6
eJournal-Heft

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

JSTN
Heft 4, Juli 2018, Band 5
eJournal-Heft

40,00 €

JST
Heft 4, Juli 2018, Band 5
eJournal-Heft

40,00 €

JST
Heft 3, Mai 2018, Band 5
eJournal-Heft

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

JSTN
Heft 4, Juli 2017, Band 4
eJournal-Heft

40,00 €

40,00 €

40,00 €

JSTN
Heft 2, März 2017, Band 4
eJournal-Heft

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

JSTN
Heft 4, Juli 2016, Band 3
eJournal-Heft

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

JSTN
Heft 4, Juli 2015, Band 2
eJournal-Heft

40,00 €

40,00 €

40,00 €

JSTN
Heft 2, März 2015, Band 2
eJournal-Heft

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

JSTN
Heft 1, Mai 2014, Band 1
eJournal-Heft

40,00 €