Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

JST

Journal für Strafrecht

Heft 2, April 2022, Band 9

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 2312-1920

40,00 €

inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download

Inhalt der Ausgabe

S. 101 - 108, Aufsatz

Neuhofer, Magdalena

Strafrechtliche Aspekte einer Abgabe von fremden positiven Gurgelproben

In den vergangenen Wochen war in den Medien vermehrt von „falsch positiven Gurgelproben“ zu lesen. Gemeint waren damit nicht inhaltlich unrichtige Ergebnisse, die auf Fehlern seitens der Labore basieren, sondern es ging um Fälle, in denen sich gesunde Menschen Speichelproben von Corona-Infizierten besorgt hatten, um diese dann als eigene Proben auswerten zu lassen. Ziel dieser Personen war es, nach einem Absonderungsbescheid ein Genesungszertifikat zu erhalten und so das „G“ iS von „genesen“ zu erfüllen sowie damit die Ausnahme von der Impfpflicht zu erreichen. Dass solche Handlungen neben allfälligen verwaltungsstrafrechtlichen Konsequenzen auch eine kriminalstrafrechtliche Relevanz haben, soll der folgende Beitrag zeigen.

S. 109 - 114, Aufsatz

Schwaighofer, Klaus

Zulässige Verlesung nichtiger Aussagen im Strafverfahren?

Nach Ansicht des OGH darf eine Zeugenaussage, die mangels ausdrücklichen Verzichts auf das Aussagebefreiungsrecht Angehöriger nach § 159 Abs 3 StPO nichtig ist, verlesen werden, sofern der Zeuge in der Hauptverhandlung in wesentlichen Punkten von seiner früheren (nichtigen) Aussage abweicht. Diese Auffassung ist nach Ansicht des Verfassers im Hinblick auf das Vernichtungsgebot in § 159 Abs 3 StPO verfehlt.

S. 115 - 127, Aufsatz

Schaunig, Günther

Vom „Störfaktor“: Gedanken zum strafprozessualen Sachverständigenbeweis

Gutachten von Sachverständigen in Strafverfahren führen laufend zu kontroversen Diskussionen. Auch Regierungsprogramme thematisieren Reformvorhaben zum Sachverständigenrecht. In der Tat ist das derzeitige System anfällig für Probleme. Der Beitrag zeigt vor diesem Hintergrund die Dringlichkeit konsequenter Reformen.

S. 128 - 134, Aufsatz

Köpf, Julia/​Birklbauer, Alois

Technische Unterstützung bei der Protokollführung in der Hauptverhandlung: Anwendungsbereich und Grenzen

Über die Hauptverhandlung ist ein Protokoll anzufertigen, welches der sicheren Dokumentation des Verlaufs und Inhaltes, also der Urteilsgrundlage, dient. Vermehrt kommt hierbei eine Ton- und Bildaufnahme zur unterstützenden Protokollführung zur Anwendung. Der vorliegende Beitrag erörtert, inwieweit hier die Aufnahme mithilfe technischer Hilfsmittel (§ 271 StPO) von jener mit technischen Einrichtungen (§ 271a StPO) zu unterscheiden ist und ob eine Ton- und Bildaufnahme die Protokollführung sowie das Hauptverhandlungsprotokoll ersetzen kann.

S. 135 - 142, Aufsatz

Figl, Alexander/​Müller, Markus

Verfassungsschutz neu: Ist der Nachrichtendienst (weiterhin) Kriminalpolizei?

Ein zentrales Anliegen der Reform des Verfassungsschutzes war es, die Aufgabenbereiche des polizeilichen Staatsschutzes und des zivilen Inlandsnachrichtendienstes organisatorisch klar zu trennen. Der Vollzug der Strafprozessordnung obliegt nach § 1 Abs 4 Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) nunmehr ausschließlich dem Aufgabenbereich Staatsschutz. Beide Aufgabenbereiche bestehen jedoch auch nach der Reform weiterhin unter einem gemeinsamen Dach (Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst) innerhalb des Bundesministeriums für Inneres als oberste Sicherheitsbehörde. Es stellt sich daher die Frage, ob weiterhin der gesamte Verfassungsschutz Kriminalpolizei iS des § 18 StPO ist.

S. 143 - 145, Wirtschafts- und Finanzstrafrecht Aktuell

Huber, Christian

Änderungen im Finanzstrafgesetz außerhalb der COVID-19 Übergangsregelungen

Neben den umfangreichen und teilweise kasuistischen Regelungen zur Bewältigung der COVID-19 Pandemie wurden auch einige Neuregelungen erlassen, welche sich im Dauerrecht des Finanzstrafgesetzes finden. Der erste Teil befasst sich mit den Änderungen im Finanzstrafgesetz, welche durch das Abgabenänderungsgesetz 2020 (AbgÄG 2020, BGBl I 2019/91) bedingt waren. Im nächsten Teil werden die Änderungen besprochen, die durch das 2. Finanzorganisations-Reformgesetz (BGBl I 2020/99) und Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2021 StrEU-AnpG 2021 (BGBl I 2021/94) erfolgt sind.

S. 146 - 150, Europastrafrecht Aktuell

Zeder, Fritz

Neue Vorhaben der Union im materiellen Strafrecht, Teil 1: Umweltstrafrecht

Nach mehreren Jahren Pause hat die Europäische Kommission wieder einen Vorschlag zu einer Richtlinie vorgelegt, die Mindeststandards für das materielle Strafrecht in Form von Kriminalisierungspflichten enthält. Der Gegenstand der Richtlinie ist hochaktuell – es geht um Umweltschutz. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Inhalte des Richtlinienvorschlags und stellt dar, inwieweit über das geltende Recht hinausgegangen wird.

S. 151 - 163, Strafvollzug und Kriminologie

Hirtenlehner, Helmut

„Ist die Katze aus dem Haus, tanzen die Mäuse.“ Oder doch nicht?

Die gegenständliche Arbeit befasst sich mit den im Wirkungsbereich des Rechtssystems gelegenen Bestimmungsfaktoren des Rechtsgehorsams in der Erwachsenenbevölkerung. Die Ergebnisse einer Analyse repräsentativer Befragungsdaten aus Österreich stützen ein konsensbasiertes Modell rechtlicher Autorität, das auf die Zustimmung der Rechtsadressaten zu den Rechtsregeln und den Rechtsorganen abhebt. Die Bereitschaft der Bürger, die Rechtsordnung zu respektieren, wächst mit der persönlichen inhaltlichen Akzeptanz der geltenden Rechtsvorschriften und dem Glauben, dass die Polizei Gehorsam verdient. Erwachsene handeln im Einklang mit Gesetzen, wenn sie den Eindruck haben, dass der Bestand an Rechtsnormen ihre höchstpersönlichen moralischen Standards repräsentiert und es den Rechtspflegeinstitutionen auch „zusteht“, das Handeln der Menschen zu diktieren. Die individuelle Sanktionsrisikoeinschätzung spielt dagegen eine untergeordnete Rolle. Im besten Fall nimmt sie vermittelt über die persönliche Normakzeptanz Einfluss auf das Legalverhalten volljähriger Rechtsadressaten. Die erzielten Befunde stehen insoweit eher im Einklang mit Denkmodellen der positiven Generalprävention und Überlegungen der Verfahrensgerechtigkeitstheorie, als dass sie für eine Wirksamkeit der negativen Generalprävention sprechen.

S. 164 - 170, Suchtmittelrecht

Kramml, Johannes

Die Problematiken der Grenzmenge im SMG

Das Überschreiten der Grenzmenge beim Umgang mit Suchtmitteln ist im SMG grundsätzlich mit einer erhöhten Strafdrohung verbunden. Dies kann sich besonders für an Suchtmittel gewöhnte Personen gravierend auf die Resozialisierung und ihren Weg aus der Sucht auswirken. Dieser Beitrag soll die Schwachstellen der derzeitigen Bestimmung der Grenzmengen untersuchen und Lösungsansätze vorschlagen.

S. 171 - 172, Judikatur

Astl, Florian

Kostenersatz des Privatbeteiligten: Schuldspruch und Zuspruch maßgebend für Bemessungsgrundlage

Es kann bei der Wahl der korrekten Bemessungsgrundlage für den Kostenersatzanspruch des Privatbeteiligten nur auf jene Straftat abgestellt werden, derentwegen der Angeklagte verurteilt wurde und wegen der letztlich der Zuspruch erfolgte.

S. 172 - 175, Judikatur

Oberlaber, Johannes

Gefälschte Bescheide und Impfzertifikate, keine Diversion aufgrund Generalprävention

Ein als PDF-Dokument elektronisch zugestellter Bescheid einer Bezirkshauptmannschaft erfüllt mangels schriftlicher Verkörperung den Urkundenbegriff des § 74 Abs 1 Z 7 StGB nicht, sodass eine Verfälschung dieses PDF-Dokuments mit einer Software (PDF-Converter) durch Veränderung darin angegebener Daten (Vor- und Nachname, Adresse und Geburtsdatum) nicht dem Tatbestand des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 1, 224 StGB, sondern jenem des Vergehens der Datenfälschung nach § 225a StGB zu unterstellen ist.

Die Verfälschung eines Quarantäne-Bescheides betreffend eine an SARS-CoV-2 (Corona Virus) erkrankte Person mit dem Ziel, anderen Personen, die noch nicht geimpft oder nach einer SARS-CoV-2-Erkrankung genesen waren, die Durchführung eines COVID-19-Tests zu ersparen, um am sozialen Leben wieder uneingeschränkt teilnehmen zu können, lässt aus generalpräventiven Gründen ein Vorgehen nach dem 11. Hauptstück der Strafprozessordnung nicht zu.

S. 175 - 176, Judikatur

Betätigung im nationalsozialistischen Sinne durch Facebook-Posting

Die Beurteilung der Sachverhaltsgrundlagen des normativen Tatbestandsmerkmals „nationalsozialistisch“ (einschließlich des Bedeutungsinhalts eines Verhaltens oder einer Äußerung) ist auf der Feststellungsebene angesiedelt und somit den Geschworenen vorbehalten. Bejahen diese die Schuldfrage, ist davon auszugehen, dass sie eben jene Voraussetzungen als erwiesen angenommen haben, aufgrund derer das zu beurteilende Sachverhaltselement dem normativen Tatbestandsmerkmal „nationalsozialistisch“ entspricht. Dessen Bejahung ist daher einer Anfechtung mit Rechtsrüge entzogen.

S. 177 - 178, Judikatur

Betätigung im nationalsozialistischen Sinne durch Versenden einer Postkarte, Anklageeinspruch

Das Tatbild des § 3g VerbotsG hat eine große Reichweite und kann durch Handlungen verschiedenster Art verwirklicht werden. Davon ist jedes sonstige, einer abschließenden gesetzlichen Beschreibung gar nicht zugängliche Verhalten umfasst, das auch nur abstrakt geeignet ist, irgendeine der spezifischen und vielfältigen Zielsetzungen der NSDAP zu neuem Leben zu erwecken, also bereits jedes nach außen hin in Erscheinung tretende, für die Außenwelt wahrnehmbare Verhalten, das eine auf Wiederbetätigung im NS-Sinn hinweisende Tendenz erkennen lässt, auf das sich der zumindest bedingte Vorsatz des Täters erstrecken muss. Jedes Wiederaufleben nationalsozialistischer Aktivitäten soll dadurch schon im Keim erstickt werden.

S. 179 - 179, Judikatur

Videotelefonie

Die Bestimmung des § 96a StVG räumt inhaftierten Personen kein subjektiv-öffentliches Recht auf Führung von Videotelefonaten ein.

S. 179 - 180, Judikatur

Haftraumöffnungszeiten

Aus § 124 StVG lässt sich kein subjektiv-öffentliches Recht auf Ermöglichung längerer Haftraumöffnungszeiten ableiten. Eine Verlängerung der Haftraumöffnungszeit stellt keine Vergünstigung iS des § 24 StVG dar.

S. 180 - 180, Judikatur

Herstellung von Aktenkopien

Ein subjektiv-öffentliches Recht, von im Zuge der Akteneinsicht ausgefolgten Aktenkopien Vervielfältigungen durch die Justizanstalt herstellen zu lassen, lässt sich dem Strafvollzugsgesetz nicht entnehmen. Die Herstellung von Vervielfältigungen außerhalb des Rahmens der Akteneinsicht kann von den vorhandenen personellen Ressourcen abhängig gemacht werden.

S. 181 - 182, Judikatur

Unbeschäftigtenvergütung

Ist der Strafgefangene an der Arbeitslosigkeit schuldlos, oder hat er sie lediglich leicht fahrlässig herbeigeführt, hat er ein subjektiv-öffentliches Recht auf Unbeschäftigtenvergütung. Ein Verschulden an der Arbeitslosigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn der Strafgefangene wegen Ordnungswidrigkeiten nach § 107 Abs 1 oder 2 (die nur vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen werden können) mit Hausarrest bestraft wurde und dieser entweder mit dem Entzug der Arbeit verbunden wurde oder keine Haftraumarbeit im Sinne des § 114 Abs 2 letzter Satz vorhanden ist.

S. 181 - 181, Judikatur

Elektronisch überwachter Hausarrest

In die zu erstellende Risikoprognose ist auch eine Verlässlichkeitsprognose einzubeziehen. Eine negative Verlässlichkeitsprognose und damit Missbrauchsgefahr liegt nach der Rechtsprechung dann vor, wenn der Antragsteller Änderungen im Zusammenhang mit seiner Beschäftigung nicht mitteilt.

S. 189 - 190, Judikatur

Zeder, Fritz

Vorabentscheidungsersuchen des Korkein oikeus (Oberster Gerichtshof, Finnland) im Übergabeverfahren gegen C und CD, C-804/21 PPU

1. Verlangt Art 23 Abs 3 in Verbindung mit Abs 5 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI, dass, wenn die Übergabe einer inhaftierten Person nicht fristgerecht erfolgt ist, die vollstreckende Justizbehörde im Sinne von Art 6 Abs 2 des Rahmenbeschlusses eine Entscheidung über einen neuen Übergabetermin fasst und das Vorliegen eines Falles höherer Gewalt und die Voraussetzungen der Inhaftierung prüft, oder ist ein Verfahren, bei dem ein Gericht diese Fragen lediglich auf Antrag der Parteien prüft, auch mit dem Rahmenbeschluss vereinbar? Falls davon auszugehen ist, dass die Fristverlängerung ein Einschreiten der Justizbehörde erfordert: Folgt aus einem unterbliebenen Einschreiten zwingend, dass die sich aus dem Rahmenbeschluss ergebenden Fristen abgelaufen sind, so dass die inhaftierte Person aufgrund von Art 23 Abs 5 freizulassen ist?

2. Ist Art 23 Abs 3 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI dahin auszulegen, dass auch rechtliche Hindernisse für die Übergabe, die sich aus dem nationalen Recht des Vollstreckungsmitgliedstaats ergeben, wie zB eine Untersagung der Vollstreckung bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens oder das Recht des Asylbewerbers, sich bis zur Entscheidung über seinen Asylantrag im Vollstreckungsstaat aufhalten zu können, als höhere Gewalt anzusehen sind?

S. 191 - 191, Judikatur

Vorabentscheidungsersuchen der Corte costituzionale (Verfassungsgerichtshof, Italien) im Übergabeverfahren gegen O.G., C-700/21

1. Steht Art 4 Z 6 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten, ausgelegt im Licht von Art 1 Abs 3 dieses Rahmenbeschlusses und Art 7 GRC, einer Regelung wie der italienischen entgegen, wonach es den vollstreckenden Justizbehörden – im Rahmen eines Verfahrens über einen Europäischen Haftbefehl zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder einer Maßregel der Sicherung – absolut und automatisch verwehrt ist, die Übergabe von Drittstaatsangehörigen, die sich im italienischen Hoheitsgebiet aufhalten oder dort wohnen, unabhängig von den Verbindungen, die sie zu diesem Gebiet haben, abzulehnen?

2. Für den Fall, dass die erste Frage bejaht wird: Anhand welcher Kriterien und Bedingungen sind diese Verbindungen als so erheblich anzusehen, dass die vollstreckende Justizbehörde die Übergabe ablehnen muss?

S. 192 - 195, Judikatur

Ausschluss der Revision an den VwGH bei geringen Verwaltungsstrafen konventionskonform

Bei einer strafbaren Handlung, die mit einer Verwaltungsstrafe in Form einer niedrigen Geldbuße und einer Ersatzfreiheitsstrafe im Falle der Uneinbringlichkeit sanktioniert wird, handelt es sich um ein Vergehen geringfügiger Art iSd Art 2 Abs 2 7. ZPEMRK und somit um eine Ausnahme vom Recht auf ein Rechtsmittel in Strafsachen. Bei der Beurteilung, ob es sich um ein Vergehen geringfügiger Art handelt, ist ua auf die Schwere der Sanktion im Rahmen der innerstaatlichen Rechtsordnung abzustellen. Die Möglichkeit der Verhängung einer Ersatzfreiheitsstrafe schließt das Vorliegen des Ausnahmetatbestands nicht aus, wenn deren Vollstreckung nicht im Ermessen der Behörde liegt und in ausreichendem Maße Verfahrensgarantien unterworfen ist.

Weitere Hefte aus dieser Zeitschrift

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

JSTN
Heft 3, Juni 2023, Band 10
eJournal-Heft

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

JST
Heft 3, Juni 2022, Band 9
eJournal-Heft

40,00 €

40,00 €

JSTN
Heft 2, April 2022, Band 9
eJournal-Heft

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

JST
Heft 3, Mai 2021, Band 8
eJournal-Heft

40,00 €

JSTN
Heft 2, März 2021, Band 8
eJournal-Heft

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

JST
Heft 4, Juli 2020, Band 7
eJournal-Heft

40,00 €

JSTN
Heft 4, Juli 2020, Band 7
eJournal-Heft

40,00 €

JST
Heft 3, Mai 2020, Band 7
eJournal-Heft

40,00 €

40,00 €

JSTN
Heft 2, März 2020, Band 7
eJournal-Heft

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

JSTN
Heft 4, Juli 2019, Band 6
eJournal-Heft

40,00 €

JST
Heft 4, Juli 2019, Band 6
eJournal-Heft

40,00 €

JST
Heft 3, Mai 2019, Band 6
eJournal-Heft

40,00 €

JSTN
Heft 2, März 2019, Band 6
eJournal-Heft

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

JSTN
Heft 4, Juli 2018, Band 5
eJournal-Heft

40,00 €

JST
Heft 4, Juli 2018, Band 5
eJournal-Heft

40,00 €

JST
Heft 3, Mai 2018, Band 5
eJournal-Heft

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

JSTN
Heft 4, Juli 2017, Band 4
eJournal-Heft

40,00 €

40,00 €

40,00 €

JSTN
Heft 2, März 2017, Band 4
eJournal-Heft

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

JSTN
Heft 4, Juli 2016, Band 3
eJournal-Heft

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

JSTN
Heft 4, Juli 2015, Band 2
eJournal-Heft

40,00 €

40,00 €

40,00 €

JSTN
Heft 2, März 2015, Band 2
eJournal-Heft

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

JSTN
Heft 1, Mai 2014, Band 1
eJournal-Heft

40,00 €