Zum Hauptinhalt springen

Suchtgifthandel, Gewerbsmäßigkeit, Einziehung von Suchtgift

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Die Gewerbsmäßigkeitsqualifikation nach § 28a Abs 2 Z 1 SMG verlangt (ua) die Absicht des Täters, sich durch die wiederkehrende Begehung von Taten nach § 28a Abs 1 SMG längere Zeit hindurch ein den Voraussetzungen des § 70 Abs 2 StGB entsprechendes Einkommen zu verschaffen, die jeweils für sich allein in Bezug auf eine die Grenzmenge (§ 28b SMG) übersteigende Suchtgiftquantität begangen werden.

Unter Suchtmittel iSd § 34 Abs 1 SMG sind Suchtgifte (§ 2 SMG) und psychotrope Stoffe (§ 3 SMG) zu verstehen (§ 1 Abs 2 SMG), sodass deren Einziehung Sachverhaltsannahmen zu ihrer eine Einordnung unter eine dieser beiden Kategorien ermöglichenden Beschaffenheit erfordert.

  • § 34 SMG
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 70 StGB
  • § 28a Abs 1 5. Fall SMG
  • JST-Slg 2021/64
  • § 28a Abs 2 Z 1 SMG
  • OGH, 25.02.2021, 12 Os 3/21i

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!