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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Keine Amtshaftung für unrichtigen Grundbuchsstand gegenüber Kreditgeber.

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§ 1500 ABGB; § 1 AHG; § 104 GBG. Ein Kreditgeber, der das Grundbuch nur als Informationsquelle über die Vermögensverhältnisse (den potentiellen Haftungsfonds) seines Vertragspartners heranzieht, ohne die Begründung eines bücherlichen Rechts unmittelbar anzustreben, wird durch die gesetzlichen Vorschriften, die die fehlerfreie Grundbuchsführung sichern sollen, nicht geschützt.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • OGH, 05.03.2019, 1 Ob 198/18a
  • oeba-Slg 2019/2599

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