


Nachtragsverteilung auch nach Annahme des Zahlungsplans zulässig.
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 67
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 1299 Wörter, Seiten 611-612
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§§ 138, 193, 237 IO. Im Falle der Aufhebung des Konkurses nach § 196 Abs 1 IO hat bei Vorliegen der in § 138 Abs 2 IO genannten Voraussetzungen eine Nachtragsverteilung stattzufinden. Eine bindende Höchstfrist für die Einleitung des Nachtragsverteilungsverfahrens besteht nicht.
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- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
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- oeba-Slg 2019/2596
- OGH, 26.02.2019, 8 Ob 93/18m
§§ 138, 193, 237 IO. Im Falle der Aufhebung des Konkurses nach § 196 Abs 1 IO hat bei Vorliegen der in § 138 Abs 2 IO genannten Voraussetzungen eine Nachtragsverteilung stattzufinden. Eine bindende Höchstfrist für die Einleitung des Nachtragsverteilungsverfahrens besteht nicht.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- oeba-Slg 2019/2596
- OGH, 26.02.2019, 8 Ob 93/18m