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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Nachtragsverteilung auch nach Annahme des Zahlungsplans zulässig.

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§§ 138, 193, 237 IO. Im Falle der Aufhebung des Konkurses nach § 196 Abs 1 IO hat bei Vorliegen der in § 138 Abs 2 IO genannten Voraussetzungen eine Nachtragsverteilung stattzufinden. Eine bindende Höchstfrist für die Einleitung des Nachtragsverteilungsverfahrens besteht nicht.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • oeba-Slg 2019/2596
  • OGH, 26.02.2019, 8 Ob 93/18m

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