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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Keine einseitige Begründung von Veräußerungs- und Belastungsverboten

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§§ 308, 364c, 552, 860, 1002 ABGB; §§ 9, 26, 31 GBG. Ein Veräußerungsund Belastungsverbot nach § 364c ABGB kann nicht durch eine einseitige Erklärung des Verpflichteten begründet werden. Eine analoge Erweiterung der in § 364c ABGB vorgesehenen Begründungsarten (Vertrag oder letztwillige Verfügung) um ein einseitiges Rechtsgeschäft unter Lebenden kommt nicht in Betracht.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • oeba-Slg 2020/2678
  • OGH, 16.01.2020, 5 Ob 211/19v

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