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Keine einseitige Begründung von Veräußerungs- und Belastungsverboten
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 68
- Rechtsprechung des OGH, 780 Wörter
- Seiten 428-429
- https://doi.org/10.47782/oeba202006042801
20,00 €
inkl MwSt§§ 308, 364c, 552, 860, 1002 ABGB; §§ 9, 26, 31 GBG. Ein Veräußerungsund Belastungsverbot nach § 364c ABGB kann nicht durch eine einseitige Erklärung des Verpflichteten begründet werden. Eine analoge Erweiterung der in § 364c ABGB vorgesehenen Begründungsarten (Vertrag oder letztwillige Verfügung) um ein einseitiges Rechtsgeschäft unter Lebenden kommt nicht in Betracht.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- oeba-Slg 2020/2678
- OGH, 16.01.2020, 5 Ob 211/19v
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