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Zur Unterbrechungswirkung der Verbesserung einer Anfechtungsklage

Autor

Kellner, Markus/​Liebel, Fabian
eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
OEBABand 68
Inhalt:
Rechtsprechung des OGH
Umfang:
888 Wörter, Seiten 427-428

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§§ 1494, 1497 ABGB; §§ 2, 3, 12 AnfO. Um § 12 AnfO zu genügen, muss der Anfechtungskläger seine Forderungen nicht nur in der Klageerzählung vortragen, sondern in das Urteilsbegehren aufnehmen, widrigenfalls ein verbesserungsfähiger Mangel der Klage vorliegt. Die Verbesserung wirkt auf den Zeitpunkt der Klageeinbringung zurück, eine unschlüssige oder unbestimmte Klage kann daher auch noch nach Ablauf der Anfechtungsfrist verbessert werden.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • OGH, 20.11.2019, 17 Ob 21/19s
  • oeba-Slg 2020/2677

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