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Konnexität und örtliche Zuständigkeit
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 140
- Rechtsprechung, 1142 Wörter
- Seiten 200-201
- https://doi.org/10.33196/jbl201803020001
30,00 €
inkl MwStNicht gemäß § 37 Abs 1 StPO konnexe, jedoch dennoch gleichzeitig (iS von einmalig) angeklagte Taten mehrerer Personen haben nicht Gegenstand eines gemeinsam geführten Hauptverfahrens zu sein, vielmehr sind die Verfahren diesfalls zu trennen.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich für jedes dieser Verfahren nach § 36 Abs 3 StPO, ohne dass die – eine Ausscheidung aus einem gesetzmäßig (§ 37 Abs 1 StPO) gemeinsam geführten Verfahren voraussetzende – Zuständigkeitsnorm des § 36 Abs 4 StPO greift.
- OGH, 07.02.2012, 11 Ns 9/12f
- LGSt Wien, 161 Hv 69/11i
- § 36 Abs 4 StPO
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- § 37 Abs 1 StPO
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- § 36 Abs 3 StPO
- JBL 2018, 200
- Arbeitsrecht
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