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Konnexität und örtliche Zuständigkeit

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 140
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1142 Wörter, Seiten 200-201

30,00 €

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Nicht gemäß § 37 Abs 1 StPO konnexe, jedoch dennoch gleichzeitig (iS von einmalig) angeklagte Taten mehrerer Personen haben nicht Gegenstand eines gemeinsam geführten Hauptverfahrens zu sein, vielmehr sind die Verfahren diesfalls zu trennen.

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich für jedes dieser Verfahren nach § 36 Abs 3 StPO, ohne dass die – eine Ausscheidung aus einem gesetzmäßig (§ 37 Abs 1 StPO) gemeinsam geführten Verfahren voraussetzende – Zuständigkeitsnorm des § 36 Abs 4 StPO greift.

  • OGH, 07.02.2012, 11 Ns 9/12f
  • LGSt Wien, 161 Hv 69/11i
  • § 36 Abs 4 StPO
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • § 37 Abs 1 StPO
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 36 Abs 3 StPO
  • JBL 2018, 200
  • Arbeitsrecht

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