Pflichtteilsberechtigung und Ausmessung der Pflichtteile
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 140
- Aufsatz, 8662 Wörter
- Seiten 141 -151
- https://doi.org/10.33196/jbl201803014101
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Im folgenden Beitrag wird umfassend untersucht und dargestellt, wer nach dem ErbRÄG 2015 konkret pflichtteilsberechtigt ist, wann und welche Nachkommen bei Wegfall eines Pflichtteilsberechtigten in den Pflichtteil eintreten und wie die Berechnung der Höhe des Pflichtteils zu erfolgen hat. In diesem Zusammenhang ist vor allem die Pflichtteilsminderung iS des § 776 von Bedeutung, weil diese – anders als im alten Recht – nicht mehr dem Verstorbenen (seinen Erben), sondern den anderen Pflichtteilsberechtigten zugutekommen soll. Zum einen ist strittig, ob und wann Nachkommen des geminderten Pflichtteilsberechtigten eintreten und an seiner Stelle pflichtteilsberechtigt sind. Zum anderen stellt sich gerade im Fall der Pflichtteilsminderung die Frage, wie die Erhöhung bei anderen Pflichtteilsberechtigten – also den (übrigen) Kindern und/oder dem Ehegatten/eingetragenen Partner – nach § 760 Abs 2 rechnerisch zu erfolgen hat. Dafür wird eine neue Ansicht entwickelt.
- Kogler, Gabriel
- Repräsentation
- § 760 ABGB
- Quotenerhöhungs-Regelung
- § 758 ABGB
- § 538 ABGB
- Eintrittsrecht
- Quotenerhöhung
- negatives Testament
- Pflichtteilsverzicht
- § 729 ABGB
- Öffentliches Recht
- gesetzliche Erbfolge
- Vortod
- Erbunfähigkeit
- Straf- und Strafprozessrecht
- Enterbung
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 542 ABGB
- Erbverzicht
- § 551 ABGB
- § 759 ABGB
- Pflichtteilsrecht
- § 808 ABGB
- Zivilverfahrensrecht
- Quotenerhöhungs-Vereinbarung
- § 805 ABGB
- Pflichtteilsminderung
- § 776 ABGB
- § 757 ABGB
- JBL 2018, 141
- abstrakte und konkrete Pflichtteilsberechtigung
- Pflichtteil
- Erbunwürdigkeit
- Arbeitsrecht
- Ausschlagung