Missbrauch der Vertretungsmacht bei Kontobehebung.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBABand 65
- Rechtsprechung des OGH, 698 Wörter
- Seiten 515 -516
- https://doi.org/10.47782/oeba201707051502
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§§ 879, 1002 ABGB. Für die Unwirksamkeit des Geschäfts mit dem Dritten genügt dessen grob fahrlässige Unkenntnis vom Missbrauch der Vertretungsmacht. Sie ist nur dann zu bejahen, wenn ein objektiv besonders schwerer Sorgfaltsverstoß bei Würdigung aller Umstände des konkreten Falls auch subjektiv schwerstens vorzuwerfen ist.
Der Umstand, dass die Alleinzeichnungsbefugnis über ein Konto erst kurz vor einer größeren Behebung in einer wirtschaftlich angespannten Lage des Kontoinhabers eingeräumt wurde, stellte kein Indiz für einen Vollmachtsmissbrauch dar, kann doch Zweck einer Erweiterung der Befugnisse gerade sein, eine Einzelperson dazu zu ermächtigen, rasch und flexibel selbständig Sanierungsschritte zu setzen.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- oeba-Slg 2017/2362
- OGH, 28.03.2017, 8 Ob 18/17f
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