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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus

Zur Löschung ursprünglich rechtmäßig verarbeiteter Daten wegen Zeitverlaufs.

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§§ 8, 27 DSG. Eine seinerzeit rechtmäßige Verarbeitung kann durch Zeitablauf unzulässig werden, weil nach Interessenabwägung und selbst unter Bedachtnahme auf gesetzliche Vorschriften die weitere Aufbewahrung auf keinen rechtlich hinreichenden Grund mehr gestützt werden kann. Das DSG selbst gibt dabei keine vordefinierten Fristen vor.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • oeba-Slg 2017/2364
  • OGH, 30.01.2017, 6 Ob 178/16v

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