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Zur Löschung ursprünglich rechtmäßig verarbeiteter Daten wegen Zeitverlaufs.

Autor

Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus
eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
OEBABand 65
Inhalt:
Rechtsprechung des OGH
Umfang:
789 Wörter, Seiten 518-518

20,00 €

inkl MwSt

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§§ 8, 27 DSG. Eine seinerzeit rechtmäßige Verarbeitung kann durch Zeitablauf unzulässig werden, weil nach Interessenabwägung und selbst unter Bedachtnahme auf gesetzliche Vorschriften die weitere Aufbewahrung auf keinen rechtlich hinreichenden Grund mehr gestützt werden kann. Das DSG selbst gibt dabei keine vordefinierten Fristen vor.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • oeba-Slg 2017/2364
  • OGH, 30.01.2017, 6 Ob 178/16v

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