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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus

Verbot der Einlagenrückgewähr.

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§§ 879, 1358, 1422 ABGB; § 52 AktG; § 82 GmbHG. Bei Beurteilung der Rechtsfolgen einer verbotenen Einlagenrückgewähr ist immer der Verbotszweck maßgeblich. Er ist auf Erhaltung und Wiederherstellung des Gesellschaftsvermögens gerichtet. Er wird durch die Einwendung einer Gegenforderung nicht beeinträchtigt, die gerade darauf abzielt, eine Zahlungsverpflichtung der Gesellschaft gegenüber einem Dritten zu vermeiden.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • OGH, 27.02.2017, 6 Ob 239/16i
  • oeba-Slg 2017/2363

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