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Zur Berücksichtigung nicht einverleibter, vertraglicher Zinsen in der Liegenschaftsexekution.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 65
- Rechtsprechung des OGH, 712 Wörter
- Seiten 515-515
- https://doi.org/10.47782/oeba201707051501
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inkl MwSt§ 1000 ABGB; §§ 5, 17, 18, 104 GBG. Im Grundbuch beim Kapital nicht eingetragene vertragliche Zinsen können in der Liegenschaftsexekution bei Vorliegen eines Titels nur im Rang der Anmerkung der Einleitung des Versteigerungsverfahrens berücksichtigt werden. Sind im Grundbuch nur „Kosten laut Bewilligung“ eingetragen, liegt bezüglich Zinsen keine unbestimmte Eintragung vor, die über die Urkundensammlung allenfalls bestimmbare wäre, sondern gar keine Eintragung.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- OGH, 13.12.2016, 3 Ob 193/16b
- oeba-Slg 2017/2361
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