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Zur Berücksichtigung nicht einverleibter, vertraglicher Zinsen in der Liegenschaftsexekution.

Autor

Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus
eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
OEBABand 65
Inhalt:
Rechtsprechung des OGH
Umfang:
712 Wörter, Seiten 515-515

20,00 €

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§ 1000 ABGB; §§ 5, 17, 18, 104 GBG. Im Grundbuch beim Kapital nicht eingetragene vertragliche Zinsen können in der Liegenschaftsexekution bei Vorliegen eines Titels nur im Rang der Anmerkung der Einleitung des Versteigerungsverfahrens berücksichtigt werden. Sind im Grundbuch nur „Kosten laut Bewilligung“ eingetragen, liegt bezüglich Zinsen keine unbestimmte Eintragung vor, die über die Urkundensammlung allenfalls bestimmbare wäre, sondern gar keine Eintragung.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • OGH, 13.12.2016, 3 Ob 193/16b
  • oeba-Slg 2017/2361

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