Zum Hauptinhalt springen

Notwendige Bestellung eines Sachverständigen durch das VwG

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Eine vom verwaltungsbehördlichen Verfahren abweichende Beweiswürdigung und daraus resultierende andere entscheidungswesentliche Sachverhaltsfeststellungen durch das VwG setzen voraus, dass in der mündlichen Verhandlung eine eingehende Auseinandersetzung mit den relevanten Beweismitteln erfolgt. Dazu gehört es, – wenn dem Richter das erforderliche Fachwissen fehlt – einen gerichtlichen Sachverständigen (Amtssachverständigen) als Hilfsorgan des Gerichts zu bestellen.

  • VwGH, 24.03.2020, Ra 2019/09/0159
  • ZVG-Slg 2020/51
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 17 VwGVG
  • § 52 AVG

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!