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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Heft 4, September 2020, Band 7
Rechtliche Qualifikation eines Sachverhalts kann nicht Gegenstand eines nach allgemeinen Verfahrensgrundsätzen erlassenen Feststellungsbescheids sein
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 7
- Verfahrensrecht, 1727 Wörter
- Seiten 306-308
- https://doi.org/10.33196/zvg202004030601
20,00 €
inkl MwStEntgegen der Rechtsansicht der belangten Behörde handelt es sich beim gegenständlichen Feststellungsbegehren nicht um die Feststellung eines bestehenden Rechtes oder Rechtsverhältnisses der Beschwerdeführerin, sondern um die rechtliche Qualifikation eines Sachverhalts, nämlich um die rechtliche Zuordnung bestimmter von der Beschwerdeführerin hergestellter Produkte unter in der VerpackungsabgrenzungsV angeführte Produktgruppen. Derartige Feststellungen bedürfen einer expliziten Rechtsgrundlage im Materiengesetz (AWG 2002), sie können nach der Judikatur des VwGH nicht Gegenstand von Feststellungsbescheiden nach den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen sein.
- § 56 AVG
- LVwG Sbg, 22.05.2020, 405-2/212/1/6-2020
- § 13h Abs 2 AWG
- § 6 Abs 5 AWG
- ZVG-Slg 2020/54
- Verwaltungsverfahrensrecht
- VerpackungsabgrenzungsV
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