



Österr Konzessionsregelung für Apotheken verstößt gegen Art 49 AEUV
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 28
- Rechtsprechung, 2943 Wörter
- Seiten 211-214
30,00 €
inkl MwStArt 49 AEUV, insb das Gebot der Kohärenz bei der Verfolgung des angestrebten Ziels, ist dahin auszulegen, dass er einer mitgliedstaatlichen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen, die als essenzielles Kriterium bei der Prüfung des Bedarfs an einer neu zu errichtenden öffentlichen Apotheke eine starre Grenze von „weiterhin zu versorgenden Personen“ festlegt, entgegensteht, weil die zuständigen nationalen Behörden keine Möglichkeit haben, von dieser Grenze abzuweichen, um örtliche Besonderheiten zu berücksichtigen.
- Art 49 AEUV
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2014/67
- EuGH, 13.02.2014, Rs C-367/12, (Susanne Sokoll-Seebacher/Agnes Hemetsberger als Rechtsnachfolgerin von Susanna Zehetner; UVS Oberösterreich [Österreich])
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