Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
Zur Entwicklung einer Marke zur Gattungsbezeichnung infolge Untätigkeit des Inhabers
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 28
- Rechtsprechung, 2704 Wörter
- Seiten 206-209
- https://doi.org/10.33196/wbl201404020601
30,00 €
inkl MwSt1. Art 12 Abs 2 lit a der RL 2008/95/EG ist dahin auszulegen, dass in einem Fall wie dem im Ausgangsverfahren streitigen eine Marke für eine Ware, für die sie eingetragen ist, für verfallen erklärt werden kann, wenn die Marke infolge des Verhaltens oder der Untätigkeit ihres Inhabers aus der Sicht allein der Endverbraucher dieser Ware zur gebräuchlichen Bezeichnung dieser Ware geworden ist.
2. Art 12 Abs 2 lit a der RL 2008/95 ist dahin auszulegen, dass es als „Untätigkeit“ iS dieser Bestimmung angesehen werden kann, dass es der Inhaber einer Marke unterlässt, die Verkäufer dazu zu bewegen, die Marke für den Vertrieb einer Ware, für die die Marke eingetragen ist, mehr zu benutzen.
3. Art 12 Abs 2 lit a der RL 2008/95 ist dahin auszulegen, dass die Erklärung des Verfalls einer Marke nicht die Klärung der Frage voraussetzt, ob es für eine Ware, für die die Marke im geschäftlichen Verkehr zur gebräuchlichen Bezeichnung geworden ist, andere Bezeichnungen gibt.
- EuGH, 06.03.2014, Rs C-409/12, (Backaldrin Österreich The Kornspitz Company GmbH/Pfahnl Backmittel GmbH; Oberster Patent- und Markensenat [Österreich])
- WBl-Slg 2014/65
- Art 12 Abs 2 lit a der RL 2008/95/EG des EP und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der MS über die Marken
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
Weitere Artikel aus diesem Heft
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €