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Posting im Diskussionsforum einer Online-Zeitung von Redaktionsgeheimnis erfasst?
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 137
- Rechtsprechung, 1728 Wörter
- Seiten 448-450
- https://doi.org/10.33196/jbl201507044801
30,00 €
inkl MwStEine Berufung auf das Redaktionsgeheimnis ist dann unzulässig, wenn ein Posting in keinerlei Zusammenhang mit einer journalistischen Tätigkeit steht. Eine journalistische Kontrolle von Postings, die die Filterung durch das Computerprogramm passierten und ohne weitere Kontrolle durch einen Mitarbeiter veröffentlicht wurden, genügt nicht für den Schutz nach § 31 MedienG. Postings, die völlig ohne journalistische Kontrolle und Bearbeitung und allein aus dem eigenen Antrieb des Nutzers veröffentlicht werden, fehlt es am notwendigen Zusammenhang mit der journalistischen Tätigkeit.
Mangels eines derartigen Zusammenhangs mit der journalistischen Tätigkeit liegt auch kein unzulässiger Eingriff in das Recht der freien Meinungsäußerung nach Art 10 MRK oder das Redaktionsgeheimnis nach § 31 MedienG vor, wenn der Medieninhaber einer Online-Zeitung die Daten der Benutzer bekannt geben muss, sobald eine Verurteilung des Posters nach § 1330 ABGB möglich erscheint.
- § 31 MedienG
- OLG Wien, 26.05.2014, 11 R 236/13a
- JBL 2015, 448
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- LGZ Wien, 10.09.2013, 56 Cg 56/12k
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 18 Abs 4 ECG
- Zivilverfahrensrecht
- OGH, 19.02.2015, 6 Ob 145/14p
- Arbeitsrecht
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