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Heft 10, Oktober 2022, Band 144
Rechtsweg für Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Herausgabe eines nach § 89a StVO abgeschleppten und verwahrten Kraftfahrzeugs
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 144
- Rechtsprechung, 1882 Wörter
- Seiten 669-671
- https://doi.org/10.33196/jbl202210066901
30,00 €
inkl MwStDie Verweigerung der Herausgabe eines iS des § 89a StVO aufbewahrten Kraftfahrzeugs stellt eine Maßnahme unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar. Bei der Übernahme des Kraftfahrzeugs zu Unrecht bezahlte Kosten sind durch Klage nach Art 137 B-VG beim VfGH geltend zu machen.
Bei einer Streitigkeit über die Rechtmäßigkeit der von einer Privatperson, die zur Vollziehung hoheitlicher Aufgaben iS des § 89a Abs 2 und 7 StVO in Pflicht genommen wurde, verweigerten Herausgabe des Fahrzeugs handelt es sich um eine Angelegenheit der Verwaltung, für die der ordentliche Rechtsweg nicht offensteht.
Lässt sich der Beklagte ohne ausdrücklichen Hinweis auf den vorliegenden Nichtigkeitsgrund in das Verfahren ein, liegen die Voraussetzungen für die Belastung nur des Klägers mit den gesamten Verfahrenskosten nicht vor, sondern nur mit jenen des Revisionsverfahrens (§ 51 Abs 2 ZPO).
- § 89a StVO
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- LG Klagenfurt, 14.05.2021, 2 R 51/21h
- Allgemeines Privatrecht
- § 51 Abs 2 ZPO
- Zivilverfahrensrecht
- BG Villach, 11.12.2020, 9 C 696/20m
- § 1 JN
- JBL 2022, 669
- OGH, 06.04.2022, 6 Ob 138/21v
- Arbeitsrecht
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