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Heft 10, Oktober 2019, Band 32
Richtwertmietzins: Gesamtschau im Hinblick auf die Zuschläge und Abschläge
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 32
- Rechtsprechung, 870 Wörter
- Seiten 429-430
- https://doi.org/10.33196/wobl201910042901
30,00 €
inkl MwStDie Frage, ob und in welcher Höhe Abschläge bzw Zuschläge vom bzw zum Richtwertmietzins gerechtfertigt sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Die Auflistung und Bewertung einzelner Fakten kann dabei nur ein Kontrollinstrument sein, während die Justierung im Einzelfall nach richterlichem Ermessen zu erfolgen hat, weil es mit der in § 16 Abs 2 MRG geforderten Orientierung an der allgemeinen Verkehrsauffassung und Erfahrung des täglichen Lebens unvereinbar ist, alle Ausstattungsdetails gesondert zu bewerten und die so gewonnenen Zuschläge einfach zusammenzuzählen. Geboten ist daher immer eine Gesamtschau. Dass ein nicht beheizbares Bad und WC den insgesamt zu betrachtenden Wert einer Wohnung nach der Verkehrsauffassung in einem solchen Ausmaß verringert, dass dies durch das Vorhandensein weiterer – durch Zentralheizung beheizter – Zimmer wie Vorraum und Küche nicht vollständig auszugleichen ist, entspricht der verlangten Gesamtschau.
- OGH, 03.10.2018, 5 Ob 162/18m, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- LGZ Wien, 39 R 150/18z
- Miet- und Wohnrecht
- § 16 Abs 2 MRG
- WOBL-Slg 2019/102
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