Sondergebühren in Deutschland – Teil 1
- Originalsprache: Deutsch
- JMGBand 8
- Internationales, 4548 Wörter
- Seiten 182 -188
- https://doi.org/10.33196/jmg202302018201
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Wie in Österreich können auch in Deutschland die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen, die über den Umfang des allgemeinen Versorgungsauftrages hinausgehen, gegen eine entsprechende Zusatzvergütung „hinzukaufen“. Anders als in Österreich hat sich in Deutschland dazu ein bundeseinheitliches Gebührenrecht entwickelt, dessen Katalog sich auch auf Art und Umfang ärztlicher und pflegerischer Leistungen erstreckt. Der nachstehende Beitrag ist der erste Teil einer insgesamt aus drei Teilen bestehenden Ausarbeitung und beleuchtet die typischen Inhalte von Wahlleistungen und sucht einen Überblick über die zentralen Rechtsprobleme zu verschaffen. Dem Beitrag liegt der Vortrag „Sondergebühren in Deutschland“ anlässlich des Juristen-Forums Kärnten der Medizinischen Fortbildungsakademie in Pörtschach am Wörthersee zum Thema „Sondergebühren“ vom 27. und 28. September 2022 zugrunde.
- Stoffels, Markus
- König, Maximilian
- § 2 KHEntgG
- § 134 BGB
- § 93 SGB V
- JMG 2023, 182
- § 92 SGB V
- § 76 SGB V
- § 91 SGB V
- Sondergebühren
- § 17 KHEntgG
- Gebührenrecht
- Wahlarzt
- § 133 Abs 2 ASVG
- § 12 SGB V
- Sonderklasse
- Wahlleistungen
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