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Lenzhofer, Stephan

Versicherung für klinische Prüfungen

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Für die Durchführung klinischer Prüfungen ist aufgrund des damit verbundenen hohen Risikos der Beeinträchtigung der körperlichen Integrität der Prüfungsteilnehmer bzw Probanden zwingend eine Personenschadenversicherung zu deren Gunsten abzuschließen. Darüber hinaus hat der Sponsor sicherzustellen, dass der Prüfer über eine ausreichende Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung verfügt. In diesem Beitrag werden die gesetzlichen Vorgaben sowie aus der Praxis resultierende Fragen erörtert, wobei allgemeine versicherungsvertrags- und aufsichtsrechtliche Aspekte nur am Rande berücksichtigt werden.

  • Lenzhofer, Stephan
  • § 26 MPG
  • Verordnung (EU) 536/2014
  • Personenschäden
  • klinische Prüfungen
  • § 40 AMG
  • Verordnung (EU) 2017/745
  • Haftpflicht
  • Versicherung
  • JMG 2023, 162

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