Zum Hauptinhalt springen

Sozialpolitik: Zum Anspruch auf Zahlung des Unterschiedsbetrags zwischen dem im vorrangig zuständigen MS gewährten Elterngeld und dem im nachrangig zuständigen MS vorgesehenen Kinderbetreuungsgeld (Österreich)

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Art 60 Abs 1 S 2 der VO (EG) Nr 987/2009 ist dahin auszulegen, dass die in dieser Vorschrift für die Bestimmung des Umfangs des Anspruchs einer Person auf Familienleistungen vorgesehene Verpflichtung zur Berücksichtigung „der gesamten Familie in einer Weise ..., als würden alle beteiligten Personen unter die Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats fallen“, sowohl für den Fall gilt, dass die Leistungen nach den gem Art 68 Abs 1 lit b Ziff i der VO (EG) Nr 883/2004 des EP und des Rates vom 29. April 2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit als vorrangig bestimmten Rechtsvorschriften gewährt werden, als auch für jenen Fall, dass die Leistungen nach einer oder mehreren anderen Rechtsvorschriften geschuldet werden.

Art 68 der VO Nr 883/2004 ist dahin auszulegen, dass die Höhe des Unterschiedsbetrags, der einem Arbeitnehmer nach den Rechtsvorschriften eines gem dieser Bestimmung nachrangig zuständigen MS zusteht, nach dem von diesem Arbeitnehmer in seinem Beschäftigungsstaat tatsächlich erzielten Einkommen zu bemessen ist.

  • WBl-Slg 2019/196
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • Art 60 Abs 1 S 2 der VO (EG) Nr 987/2009 des EP und des Rates vom 16. September 2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der VO (EG) Nr 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
  • EuGH, 18.09.2019, Rs C-32/18, (Tiroler Gebietskrankenkasse/Michael Moser; OGH [Österreich])

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!