Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
- Originalsprache: Deutsch
- JURIDIKUM Band 2018
- nach.satz, 991 Wörter
- Seiten 558-560
- https://doi.org/10.33196/juridikum201804055801
10,00 €
inkl MwStArt 8 Abs 1 EMRK garantiert intergeschlechtlichen Personen das Recht auf Anerkennung der eigenen Geschlechtsidentität. Intergeschlechtliche dürfen nicht gezwungen werden, die Begriffe „männlich“/“weiblich“ als personenstandsrechtliche Geschlechtsbezeichnung zu verwenden. Auf Antrag einer intergeschlechtlichen Person ist ein geeigneter Begriff als Geschlechtsbezeichnung einzutragen. Bestehende personenstandsrechtliche Vorschriften sind entsprechend verfassungskonform auszulegen.
- Greif, Elisabeth
- Geschlechtseintrag
- Intergeschlechtlichkeit
- Art 8 EMRK
- § 2 PStG
- Menschenrecht
- JURIDIKUM 2018, 558
- Geschlechtsidentität
- Rechtsphilosophie und Politik
Weitere Artikel aus diesem Heft
10,00 €
10,00 €
10,00 €
10,00 €
10,00 €
10,00 €
10,00 €
10,00 €
10,00 €
10,00 €
10,00 €
10,00 €
10,00 €
10,00 €
10,00 €
10,00 €
10,00 €
10,00 €
10,00 €
10,00 €