Tilgungsfrist von im Verhältnis des § 31 StGB stehenden Verurteilungen, Umfang des Entschlagungsrechts
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 134
- Rechtsprechung, 2916 Wörter
- Seiten 132 -134
- https://doi.org/10.1007/s00503-012-0183-5
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Das Gesetz sieht für die Berechnung der Tilgungsfrist eine privilegierende Regelung für Verurteilungen, die im Verhältnis des § 31 StGB stehen, ausschließlich darin, dass diese als eine Verurteilung gelten, deren Tilgungsfrist unter Zugrundelegung der Summe der verhängten Strafen nach § 3 TilgG zu bestimmen ist. Eine „Einrechnung“ der Zeit seit dem Vollzugsdatum der vorangegangenen, im Verhältnis des § 31 StGB stehenden Verurteilung, kennt das Gesetz nicht, sondern setzt den Beginn der Tilgungsfrist einheitlich mit dem Zeitpunkt fest, zu dem alle Freiheits- oder Geldstrafen und die mit Freiheitsentzug verbundenen vorbeugenden Maßnahmen vollzogen sind, als vollzogen gelten, nachgesehen worden sind oder nicht mehr vollzogen werden dürfen.
§ 157 Abs 1 Z 1 StPO billigt ua jenen Zeugen ein Entschlagungsrecht zu, die sich im Zusammenhang mit einem gegen sie geführten Strafverfahren der Gefahr aussetzen würden, sich über ihre bisherige Aussage hinaus selbst zu belasten, ohne dass insoweit zwischen gerichtlicher und kriminalpolizeilicher Vernehmung unterschieden würde. Einem Zeugen, der bei seiner vorangegangenen kriminalpolizeilichen Vernehmung als Beschuldigter ein Geständnis abgelegt hat, steht in diesem Umfang kein Entschlagungsrecht nach § 157 Abs 1 Z 1 StPO zu. Eine in der Hauptverhandlung trotz Widerspruchs der Verteidigung erfolgte Verlesung der Aussage des geständigen, bloß polizeilich vernommenen Zeugen begründet keinen Verstoß gegen § 252 Abs 1 Z 3 StPO.
Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen steht grundsätzlich dem Gericht zu, eine Hilfestellung durch Sachverständige kommt nur in Ausnahmefällen, wie bei Entwicklungsstörungen oder geistigen Defekten unmündiger oder jugendlicher Zeugen, in Betracht.
- Kert, Robert
- § 4 TilgG
- § 157 StPO
- § 3 TilgG
- Öffentliches Recht
- LG Graz, 05.02.2010, 7 Hv 133/09d
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 2 TilgG
- § 31 StGB
- Zivilverfahrensrecht
- JBL 2012, 132
- OGH, 10.11.2010, 15 Os 105/10w
- Arbeitsrecht
- § 252 StPO
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