


Verbrauchergerichtsstand: Zum Begriff des „Ausrichtens“ nach Art 17 EuGVVO.
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 71
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 616 Wörter, Seiten 376-376
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Art 17 EuGVVO. Der Begriff des „Ausrichtens“ iSd Art 17 EuGVVO erfasst alle auf den Wohnsitzstaat des Verbrauchers ausgerichteten absatzfördernden Handlungen, wobei für die zu fordernde Zielgerichtetheit der Tätigkeit des Unternehmens ein bloßes „doing business“ aber nicht ausreicht.
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- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
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- OGH, 22.11.2022, 2 Ob 189/22s
- oeba-Slg 2023/2915
Art 17 EuGVVO. Der Begriff des „Ausrichtens“ iSd Art 17 EuGVVO erfasst alle auf den Wohnsitzstaat des Verbrauchers ausgerichteten absatzfördernden Handlungen, wobei für die zu fordernde Zielgerichtetheit der Tätigkeit des Unternehmens ein bloßes „doing business“ aber nicht ausreicht.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- OGH, 22.11.2022, 2 Ob 189/22s
- oeba-Slg 2023/2915