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Zum Rechtsmittelausschluss nach § 45 JN im Insolvenzverfahren.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 71
- Rechtsprechung des OGH, 1104 Wörter
- Seiten 377-378
- https://doi.org/10.47782/oeba202305037701
20,00 €
inkl MwSt§§ 41, 63, 182, 252 IO; § 45 JN. Die Bestimmung des § 45 JN ist im Insolvenzverfahren anzuwenden und eine im Eröffnungsbeschluss getroffene bejahende Entscheidung über die sachliche Zuständigkeit nach Maßgabe des § 45 JN nicht weiter bekämpfbar. Der Rechtsmittelausschluss ist allerdings dann nicht anwendbar, wenn mit dem angefochtenen Beschluss nicht nur über eine Frage der sachlichen Zuständigkeit, sondern auch der Gerichtsbesetzung und des anzuwendenden Verfahrensrechts mit weitreichenden Konsequenzen entschieden wird.
- Liebel, Fabian
- Kellner, Markus
- OGH, 16.01.2023, 8 Ob 73/22a
- oeba-Slg 2023/2917
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