Zum Hauptinhalt springen

Vertretung der Privatstiftung nach außen

eJournal-Artikel

9,80 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Ist bereits durch den Stifter ein erster Stiftungsvorstand bestellt, kommt dem Stiftungskurator überhaupt keine Vertretungsbefugnis zu.

Das Gesetz schreibt das Vorhandensein von mindestens drei Vorstandsmitgliedern nur zum Zweck der Wahrung der internen Kontrolle, nicht aber zur Vertretung der Privatstiftung zwingend vor.

  • Gesellschaftsrecht
  • Stiftungsvorstand
  • Stiftungskurator
  • GES 2019, 138
  • OGH, 24.01.2019, 6 Ob 4/19k
  • § 8 Abs 3 PSG
  • § 15 Abs 1 PSG

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!