Vertretung der Privatstiftung nach außen
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- GESBand 18
- Judikatur, 401 Wörter
- Seiten 138 -138
- https://doi.org/10.33196/ges201903013801
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Ist bereits durch den Stifter ein erster Stiftungsvorstand bestellt, kommt dem Stiftungskurator überhaupt keine Vertretungsbefugnis zu.
Das Gesetz schreibt das Vorhandensein von mindestens drei Vorstandsmitgliedern nur zum Zweck der Wahrung der internen Kontrolle, nicht aber zur Vertretung der Privatstiftung zwingend vor.
- Gesellschaftsrecht
- Stiftungsvorstand
- Stiftungskurator
- GES 2019, 138
- OGH, 24.01.2019, 6 Ob 4/19k
- § 8 Abs 3 PSG
- § 15 Abs 1 PSG
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